Zwischenbilanz in Sachen „Amtsverständnis“

Das „Amtsverständnis“ zählt zu den Top-Themen 2017 – mit einem ganz besonderen Akzent: Der Stammapostel selbst gibt einen Zwischenstand zur laufenden Arbeit an einer neuer Lehrauffassung. Einblicke rund um die Premiere.

Ob Taufverständnis oder Kirchenverständnis: Wenn die Neuapostolische Kirche zentrale Lehraussagen weiterentwickelte, wurde erst das Endergebnis allgemein präsentiert. Beim Amtsverständnis war das von Anfang an anders. „Nach dem Katechismus ist vor dem Katechismus“, hieß es 2012, als das Grundlagenwerk erschien. Beim Amt „stellen sich Anschlussfragen“, sagte Stammapostel Wilhelm Leber 2013. Und über den Beginn der Antwortsuche berichtete 2014 sein Nachfolger Jean-Luc Schneider.

Seit 2015 berät und beschließt die Bezirksapostel-Versammlung regelmäßig über das Amtsverständnis. Seitdem verfolgt nac.today den Fortgang. Vorläufiger Höhepunkt war das Jahr 2017: mit der Veröffentlichung zweier Sonderausgaben der Amtsträger-Zeitschrift „Leitgedanken“ und vor allem mit der Verlautbarung von Stammapostel Schneider nach einem europaweit übertragenen Gottesdienst für Amtsträger.

„Die Ausarbeitung des Amtsverständnisses ist eine äußerst wichtige Angelegenheit für die weltweite Kirche“, sagte der Kirchenleiter in seiner Stellungnahme am 22. Oktober 2017 und skizzierte: „Unser Vorhaben ist es, die Ämter und die Amtsstruktur, die Dienste sowie die Leitungsfunktionen klar und verständlich zu definieren.“

Dienst und Amt, Vollmacht und Auftrag

Ausgangspunkt dafür ist der Begriff „Dienst“: alles, was Menschen für die Kirche Christi tun, also für die Gemeinschaft aller, die an Christus glauben und trinitarisch getauft sind. Manche Dienste sind organisatorischer Natur, andere haben einen geistlichen Schwerpunkt, etwa Lehrtätigkeiten. Einige Dienste bedürfen einer besonderen Vollmacht, Segnung und Heiligung und sind somit an ein Amt gebunden.

Auf Basis der geistlichen Vollmachten hat sich beim Amt längst eine Dreistufigkeit herausgebildet:

  • Diakon: Verkündigung des Wortes Gottes, Segnung der Gemeinde
  • Priester: zusätzlich Heilige Wassertaufe, Heiliges Abendmahl und Freisprache
  • Apostel: zusätzlich Heilige Versieglung, Ordination

Zur Ausübung des Amtes ist neben der Amtsvollmacht auch der Amtsauftrag nötig, der einen konkreten kirchenrechtlichen sowie örtlich und zeitlich begrenzten Rahmen setzt.

Ordination, Beauftragung, Ernennung

Manchmal versehen Amtsträger auch Dienste, die sich auf kirchenrechtliche Hierarchie beziehen – etwa als Gemeindevorsteher oder Bezirksapostel. Um Unterschiede deutlicher zu machen, wurde die Art neu geregelt, wie diese Dienste empfangen werden:

  • Amt durch Ordination: Vollmacht, Segnung und Heiligung werden kniend und durch die Handauflegung eines Apostels empfangen.
  • Leitungsfunktion durch Beauftragung: Keine zusätzliche Vollmacht, allerdings Segnung und Heiligung werden kniend und durch Handauflegung eines Apostels oder leitenden Amtsträgers entgegengenommen.
  • Weitere geistliche Dienste durch Ernennung: von einem leitenden Amtsträger und mit Gebet um den Segen Gottes durchgeführt. Ein Amt ist dafür nicht unbedingt erforderlich.

Wie es weitergeht

Für das Apostolat gilt ab sofort: Apostel werden ordiniert, Bezirksapostel beauftragt und Stammapostelhelfer oder Bezirksapostelhelfer ernannt. „Die Unterscheidung zwischen geistlichem Amt und Führungsfunktion wird auch Auswirkungen auf das priesterliche Amt haben“, betonte der Kirchenleiter. Welche genau und ab wann, darüber werde in den kommenden Monaten gesprochen.

„Ich kann verstehen, dass hier und da ein wenig Ungeduld aufkommt. Ich bin mir auch bewusst, dass die Erwartungen sehr unterschiedlich sind“, sagte der Stammapostel. „Aber ich bestehe darauf, dass wir in dieser Angelegenheit gründliche Arbeit leisten. Das braucht natürlich viel Zeit, aber das ist für die Einheit der Kirche unerlässlich.“

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Andreas Rother
26.12.2017
Amt, Struktur, Lehraussagen