„Ein bedeutsamer Wechsel in unserer Tradition“

Reform beim Amtsverständnis: Warum ist das nötig? Was soll das bringen? Und wie soll das funktionieren? Die Video-Ansprache des Stammapostels gibt die Antworten – das Wichtigste im Überblick.

Gründe, das Thema „Amt“ zu durchdenken, sieht Stammapostel Jean-Luc Schneider reichlich: Der Katechismus hat Lücken gelassen, um seine Veröffentlichung nicht zu verzögern. Und die Berufung von Gemeinde- und Bezirksvorsteher werde bislang ihrer Bedeutung nicht gerecht.

Vor allem gelte es, auf ständig veränderliche Rahmenbedingungen zu reagieren: häufigere Wohnort-Wechsel aus beruflichen Gründen oder Fusionen von Gemeinden und Bezirken. Die bisherige Hierarchie führe zu Unstimmigkeiten, welche die Strukturen verunklarten und der Heiligkeit des Amtes schadeten.

Amt und Hierarchie in der Entflechtung

Ausgangspunkt für das Amt ist die Vollmacht, im Namen des dreieinigen Gottes zu sprechen und zu handeln. Wer organisatorische Entscheidungen treffe, der mache das aber nicht in der Vollmacht Gottes, betont der Stammapostel. Amt und Leitungsfunktion seien zwar miteinander verknüpft, aber unterschiedliche Angelegenheiten.

Fürs Amt ergibt sich die Struktur aus der traditionellen Zuordnung der Vollmachten: Diakon (Wortverkündigung, Segnung), Priester (zusätzlich Heilige Wassertaufe, Heiliges Abendmahl, Freisprache, Segenshandlungen) und Apostel (zusätzlich Heilige Versiegelung, Ordination).

Für die Leitungsfunktion ergibt sich die Hierarchie ebenfalls aus traditionellen Strukturen: Gemeindevorsteher leiten die Gemeinden, Bezirksvorsteher die Kirchenbezirke, Apostel die Apostelbereiche, Bezirksapostel die Bezirksapostelbereiche und der Stammapostel die weltweite Kirche.

Keine neuen Evangelisten, Hirten und Ältesten

Wo bleiben bei dieser Betrachtung die Evangelisten, Hirten, Bezirksevangelisten, Bezirksältesten und Bischöfe? Diese priesterlichen Ämter werden nicht abgeschafft, sondern nicht mehr neu besetzt. Das gilt weltweit ab Pfingsten 2019. Die bislang Ordinierten dienen weiter in ihrem Amt. Ähnliches gilt bereits seit Juni 2018 für das Apostolat.

Was mal als Charakteramt gedacht war, wurde im Laufe der Zeit hierarchisiert, skizzierte der Stammapostel die Historie. Zum Teil spielte die Gemeindegröße eine Rolle dabei, ob ein Vorsteher zum Priester, Evangelisten oder Hirten ordiniert wurde. Dabei wurden allerdings keine zusätzlichen geistlichen Vollmachten übertragen.

Um eine Leitungsfunktion zu übernehmen, brauchte es also schon bisher keine neue Amtsvollmacht, sondern die entsprechende Segnung und Heiligung. Diese wird künftig mit der Beauftragung empfangen – nicht mehr nur per einfachem Handschlag, sondern kniend und unter Handauflegung.

Zwei Ausnahmen spricht der Kirchenleiter an: Die Bezeichnung „Bischof“ bleibt erhalten, für den Priester, der als Helfer des Apostels dient. Das sei ein Zugeständnis an eine teils sehr geschätzte Tradition. Und der Stammapostel wird weiterhin ordiniert, um den besonderen Charakter seines Dienstes zu dokumentieren.

„Ich bin mir dessen bewusst, dass es sich um einen bedeutsamen Wechsel in unserer Tradition handelt“, macht Stammapostel Schneider deutlich. „Es wird sicher Zeit brauchen, sich daran zu gewöhnen. Aber ich bin absolut überzeugt, dass diese Reform segensreiche Auswirkungen auf die Kirche haben wird“.

Nächste Frage: Frauenordination

Abschließend gibt er Ausblick auf die nächsten Schritte beim „Amtsverständnis“. Dazu gehört auch die Frage nach der Ordination von Frauen. Zu bedenken seien dabei neben der Theologie auch kulturelle Aspekte. Um die Sache in der Tiefe auszuloten, werde sich die Kirchenleitung die erforderliche Zeit nehmen und über den Fortgang bei passender Gelegenheit informieren.



Foto: Oliver Rütten

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Andreas Rother
09.04.2019
Amt, Lehraussagen, Lehrvermittlung