Amtsverständnis ganz verbindlich

„Das neuapostolische Verständnis vom geistlichen Amt“ – so heißt die neueste Sondernummer der „Leitgedanken“, die jetzt auf den Weg zu den Amtsträgern gehen: ein Werk zum Nachschlagen, auch für Zukunftsfragen.

Insgesamt 32 Seiten umfasst das Heft mit der Nummer 2/2022. Es fasst die wesentlichen Aussagen aus dem Katechismus sowie die Beschlüsse der Bezirksapostelversammlung zusammen, wie sie vorherige Sondernummern von 2012 bis 2020 bereits publiziert haben.

Somit erhalten die Amtsträger die – laut Vorwort – „verbindliche Darstellung des neuapostolischen Amtsverständnisses“, das Pfingsten 2019 im Rahmen umfangreicher Schulungsmaßnahmen offiziell eingeführt worden war. Die wichtigsten Inhalte in aller Kürze:

  • Alles, was Christen zur Verkündigung des Evangeliums oder zum Wohl der Gemeinschaft der formgerecht Getauften tun, ist ein Dienst an der Kirche Christi.
  • Die Dienste, im Namen Gottes zu sprechen oder zu handeln, bedürfen einer besonderen Vollmacht, die in der Ordination zum Amt vermittelt wird.
  • Jesus Christus hat das Amt gestiftet, indem er Vollmachten an die Apostel weitergab.
  • Entsprechend seiner Doppelnatur hat auch das Amt eine unsichtbare göttliche Seite und eine sichtbare menschliche Seite.
  • Eine verbindliche Ämterordnung hat weder Jesus noch das urkirchliche Apostolat vorgegeben.
  • Maßgeblich für die Ämterordnung sind die jeweiligen Vollmachten. Entsprechend kennt die Neuapostolische Kirche drei Stufen – Apostel, Priester und Diakon.
  • Geistliche Leitungsaufgaben werden durch Beauftragung vermittelt; deren Stellvertretung sowie weitere Dienste mit geistlichem Schwerpunkt durch Ernennung.
  • Inwieweit eine Amtsvollmacht tatsächlich ausgeübt wird, das regelt der Amtsauftrag zeitlich und räumlich.

Die „Leitgedanken“ liegen üblicherweise zuerst in den Hauptsprachen Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch vor und werden dann in rund fünf Dutzend weitere Sprachen übersetzt. Die Gebietskirchen verfügen über ganz unterschiedliche Infrastruktur, um die Hefte digital oder gedruckt zu verteilen.

Die aktuelle Sondernummer präsentiert sich als Zwischenstand einer generationenübergreifenden Entwicklung: Diese reicht von Stammapostel Richard Fehr („vielfältige Anregungen zu einer Klärung und Schärfung der Lehre“) über seinen Nachfolger Wilhelm Leber (Veröffentlichung des Katechismus) bis hin zum Amtsinhaber Jean-Luc Schneider (Amtsverständnis).

„Die Überlegungen zum geistlichen Amt sind freilich damit nicht abgeschlossen“, betont das Vorwort. Denn noch sei das Thema „Frauenordination“ nicht geklärt. „Erst wenn diese Frage schlüssig beantwortet ist, liegt eine vollständige Darstellung des neuapostolischen Amtsverständnisses vor.“

Der Text der Leitgedanken- Sondernummer 2/2022 wird voraussichtlich im vierten Quartal 2022 auch für alle Interessierten veröffentlicht: in „community“ und in „Unserer Familie“. Unterdessen setzt „nac.today“ schon jetzt die Serie zum Thema Amt fort. Im Fokus stehen dabei Antworten auf die Zukunftsfragen – vor allem nach dem Verhältnis von Amt und Person sowie von Amtsvollmacht und Amtsauftrag.


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Andreas Rother
25.05.2022
Amt, Lehraussagen