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Amtsverständnis auf neuer Stufe

Januar 3, 2019

Author: Andreas Rother

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Das Amtsverständnis bleibt Top-Thema: 2018 ging es vor allem um das Priesteramt. Neuregelungen treten an Pfingsten 2019 in Kraft. Was das im Detail bedeutet, darüber wird zuvor der Stammapostel selbst informieren.

Die Urkirche originalgetreu nachbauen, um als Kirche der Endzeit vollenden zu können: Das war und ist das Ziel der apostolischen Bewegung. Doch so einfach ist die Sache nicht. Denn eine festgefügte Ämterstruktur gibt die Bibel nicht her.

Das einzige Amt, dass Jesus eingesetzt hat, ist das des Apostels. Die Apostel wiederum haben einen Teil ihrer Aufgaben per Handauflegung weitergegeben – an die Diakone. Das Neue Testament kennt darüber hinaus nur noch zwei weitere Amtsbezeichnungen: Bischof und Ältester – mit der identischen Funktion als Gemeindeleiter.

Der Epheser-Brief nennt noch Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer. Doch hierbei handelt es sich nicht um Ämter, sondern um Gaben. Denn es fehlen die für die anderen Ämter genannten Aufgabenbeschreibungen und Anforderungen an ihre Träger.

Vollmacht auf drei Ebenen

Die Ämterstruktur bildet sich erst ab dem zweiten Jahrhundert nach Christus heraus. Dabei trennen sich dann „Ältester“ und „Bischof“. Aus dem Presbyter wird der Priester. Und aus dem Episkopat wird die Kirchenleitung. So entsteht eine Dreiteilung, wie sie in allen hierarchisch organisierten Kirchen üblich ist.

Gemessen an den geistlichen Vollmachten kennt auch die Neuapostolische Kirche im Prinzip nur drei Amtsstufen:

  • Diakon (mit der Vollmacht zur Verkündigung des Wortes Gottes und zur Segnung der Gemeinde)
  • Priester (zusätzlich mit der Vollmacht zur Spendung der Heiligen Wassertaufe und des Heiligen Abendmahls, zur Freisprache und zu Segenshandlungen)
  • Apostel (zusätzlich mit der Vollmacht zur Spendung der Heiligen Versieglung und zur Ordination)

Trennung von Amt und Hierarchie

Zwischenstufen unterscheiden sich lediglich in ihrer Führungsverantwortung. Ansonsten verfügt der Apostel über die gleichen geistlichen Vollmachten wie der Bezirksapostel und der Priester über dieselben wie der Bischof.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen hatte die Bezirksapostelversammlung bereits 2017 beschlossen, die Amtsvollmacht und Leitungsfunktion innerhalb des Apostolats deutlicher als bisher voneinander zu trennen: Die Ordination gilt nur noch fürs Apostelamt. Bezirksapostel erhalten eine Beauftragung, deren Stellvertreter eine Ernennung.

Im vergangenen Jahr ging es nun um das Priesteramt. Auf dieser Ebene heißen die entsprechenden Leitungsfunktionen künftig „Gemeindevorsteher“ und „Bezirksvorsteher“. Übertragen wird diese Aufgabe ebenfalls per Beauftragung.

Beständig im Wandel

Der Wandel in der Ämterstruktur hat Tradition in der Neuapostolischen Kirche: In ihren frühen Tagen hatte sie das Modell der vier Charakterämter von den Katholische-apostolischen Gemeinden übernommen und ausgebaut.

Dabei standen diese Amtsträger in der Gemeinde gleichberechtig nebeneinander, waren aber in ihrer Amtsklasse auf verschiedenen Bezirksebenen untergeordnet. Wäre die Entwicklung so weitergegangen, „hätte es zuletzt bald mehr Ämter als Glieder gegeben“, berichten die Geschichtsbücher von einer Reform, die unter Stammapostel Hermann Niehaus begann.

Dass der Wandel tatsächlich Tradition hat, das dokumentieren die Lehrwerke: Das „Hülfsbuch“ von 1908 zählt 10 Amtsstufen, 1916 sind es bereits 14. „Fragen und Antworten“ kommt 1938 auf 17 Ämter, 1951 auf 13 und 1992 schließlich auf 11.

Foto: Oliver Rütten

Januar 3, 2019

Author: Andreas Rother

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