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Das Amt (38): Frauenordination – die Einwände

November 9, 2023

Author: Andreas Rother

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„Das Apostolat entscheidet, dass Frauen mit Amtsvollmacht betraut werden können.“ Gegen den Beschluss werden einzelne Bibelverse angeführt. Doch diese betreffen weniger die Vollmacht als den Amtsauftrag. Und das beachtet auch die Kirche.

Frauen und Amt? Das Zeugnis des Neuen Testaments dazu ist nicht eindeutig. So erläutert es das Lehrschreiben zu Frauenordination in der „Leitgedanken“-Sondernummer 3/2022: Anfangs gibt es Hinweise auf eine intensive Beteiligung von Frauen an der Mission, am Gemeindeleben und auch am Gottesdienst. Dagegen stehen spätere Äußerungen, die Frauen eine aktive Beteiligung verwehren.

Ablehnung ohne schlüssige Begründung

Die wenigen ablehnenden Aussagen finden sich vor allem in sogenannten Pastoralbriefen, die sich an Paulus-Mitarbeiter richten. Diese Texte haben einen sehr sachbezogenen Charakter und sind zeitgebunden. Die Ablehnungen beziehen sich auf einzelne Tätigkeiten in der Gemeinde. Damit gehören sie zu jenem Aspekt vom geistlichen Amt, den die neuapostolische Lehre als „Amtsauftrag“ bezeichnet.

„Die neutestamentlichen Zeugnisse, die sich gegen eine Beteiligung von Frauen am Gottesdienst und am Gemeindeleben aussprechen, geben dafür keine stichhaltige theologische Begründung,“ betont das Lehrschreiben. Es fehle an Argumenten, warum Frauen nicht mit einem Amt betraut werden könnten. Die Bibel spricht also den anderen Aspekt zum geistlichen Amt, die Amtsvollmacht, weder direkt noch indirekt an.

Auftrag, Vollmacht? Was hat es damit auf sich? Warum ist das wichtig?

Amt mit Vollmacht und Auftrag

Das geistliche Amt umfasst sowohl die Amtsvollmacht als auch den Amtsauftrag:

  • Die Amtsvollmacht ist die auf Jesus Christus gründende Berechtigung, im Namen des dreieinigen Gottes zu handeln und zu sprechen.
  • Der Amtsauftrag regelt das Recht und die Pflicht, die übertragene Amtsvollmacht in einem vorgegeben räumlichen und zeitlichen Rahmen auszuüben.

Dass sowohl Männer als auch Frauen mit Amtsvollmacht betraut werden können, begründet die Neuapostolische Kirche theologisch mit der biblisch verbürgten Gleichwertigkeit von Frau und Mann: Laut Schöpfungsbericht macht Gott darin keinen Unterschied. Und laut Paulus-Brief ist in Christus „nicht Mann noch Frau“, sondern sie sind allesamt eins. Deswegen können Frauen in alle drei Amtsstufen – Diakon, Priester, Apostel – mit ihren unterschiedlichen Vollmachten ordiniert werden.

Allerdings hat die Kirche auch den Amtsauftrag im Blick – und denkt dabei ähnlich wie die Pastoralbriefe an die kulturellen Dimensionen: Denn der „Amtsauftrag soll nur dort erteilt werden, wo es Akzeptanz in der Gemeinde findet und der gesellschaftliche Konsens sowie die Gesetzgebung es erlauben“, heißt es in dem Grundsatzbeschluss.

Foto: Peter Jesche – stock.adobe.com

November 9, 2023

Author: Andreas Rother

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