Nicht jede Gabe braucht ein Amt, um sich zu entfalten. Und nicht für jede Aufgabe bedarf eines Amtes, um sie anzugehen. Das ist immer eine Frage des jeweiligen Dienstes – und da gibt es deutliche Unterschiede.
Gott und dem Nächsten dienen: Das ist Kerngedanke im Christentum. Denn bekanntlich ist Jesus ins irdische Leben gekommen, nicht um sich dienen zu lassen, sondern um selbst zu dienen. Und wer ihm dienen will, der soll ihm nachfolgen.
Der Dienst aller an allen
Gemeinsam ist allen Christen somit „der an jeden Gläubigen ergangene Ruf, dem Herrn durch Nachfolge zu dienen“, wie es im Katechismus heißt. Auch da gehören Gottes- und Nächstenliebe zusammen – einerseits Wohltaten Gottes verkünden, andererseits sich den Mitgläubigen und Mitmenschen tatkräftig zuwenden.
Im Endeffekt geht es darum, ein glaubhaftes Zeugnis für Jesus Christus abzulegen. Alles, was es für diesen Dienst braucht, das ist die Heilige Wassertaufe. Versiegelten Christen sind zudem aufgerufen, den Missionsauftrag der Apostel, also die Sammlung der Brautgemeinde, zu unterstützen.
Der Dienst in Lehre und Seelsorge
Alle Konfessionen kennen darüber hinaus Aufgaben, die der Verkündigung des Evangeliums und der Seelsorge dienen. Hier bedarf es grundsätzlich einer ausdrücklichen Berufung. Diese Dienste werden in der Neuapostolischen Kirche nicht nur von ordinierten Amtsträgern verrichtet, sondern auch von Lehrkräften sowie Betreuern bestimmter Gruppen – wie zum Beispiel Jugendleitern.
Der Dienst im Namen Gottes
Innerhalb von Lehre und Seelsorge gibt es Dienste, die ausdrücklich im Namen Gottes ausgeführt werden. Dazu gehört die Spendung von Sakramenten wie dem Heiligen Abendmahl ebenso wie die Predigt als Verkündigung des Wortes Gottes. In seinem Namen zu sprechen – dazu bedarf es nach neuapostolischem Verständnis einer ausdrücklichen Berechtigung. Diese findet sich in der Bevollmächtigung durch die Übertragung eines Amtes in der Ordination.
Der Dienst der geistlichen Leitung
Einen zentralen Dienst leisten noch Menschen, die geistliche Leitungsfunktionen übernehmen. Denn das beschränkt sich nicht nur auf organisatorische und administrative Aufgaben. Es geht vor allem darum, die Einheit im jeweiligen Verantwortungsbereich zu wahren und die geistliche Versorgung der Anvertrauten sicherzustellen.
Dass diese Tätigkeiten Amtsträgern anvertraut sind, hat seinen guten Grund. Denn die Bewahrung der Lehre hängt mit der Verkündigung des Wortes Gottes zusammen. Und dafür zu sorgen, dass Sakramente überhaupt gespendet werden können, ergänzt den Auftrag zur Sakramentsverwaltung.
Allerdings: Zusätzliche geistliche Vollmachten gehen nicht mit der Leitungsfunktion einher. Führungshandeln darf deshalb nicht die gleiche göttliche Autorität in Anspruch nehmen, wie die Spendung von Sakramenten oder die Verkündigung des Wortes Gottes. Das macht der Stammapostel wiederholt deutlich: Organisatorische und administrative Entscheidungen „müssen wir erklären können, sie müssen einen guten Grund haben. Wir müssen die Leute überzeugen können“.
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