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Im Dienste Jesu stehen

August 31, 2019

Author: Peter Johanning

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Ein bekanntes Gesangbuchlied, dieses „im Dienste Jesu stehen.“ „Ein Werkzeug seiner Hand“, heißt es weiter. Hier geht es um das, was der Christ tun kann – für sich und für andere. Auch ohne offiziellen Amtsauftrag.

Es gibt Gemeindeaufgaben, die langfristig ausgeübt werden und wegen ihrer hohen seelsorgerischen Anteile einen besonderen Stellenwert innerhalb der Gemeinde haben. Solche Aufgaben werden zukünftig per Ernennung öffentlich übertragen. Morgen, am 1. September 2019, vollzieht die Neuapostolische Kirche diesen bedeutenden Schritt: Schwestern und Brüder, die keine Amtsträger sind, werden für einen speziellen Gemeindeauftrag in die Gemeinde gesandt und dafür öffentlich ernannt. Somit werden nicht nur Amtsträger, wie der Stammapostelhelfer oder Bezirksapostelhelfer, der Bischof oder der Vertreter des Bezirksvorstehers oder Gemeindevorstehers ernannt, sondern auch Glaubensgeschwister ohne Amt. Sie vollziehen Dienste, die seelsorgerischer Art sind oder der Unterweisung in der Lehre dienen.

In der internationalen Bezirksapostelversammlung vor Pfingsten in Goslar fassten die Kirchenleiter diesen Beschluss:

  • Ernennung von Lehrkräften und Jugendbeauftragten: Schwestern und Brüder, die langfristig als hauptverantwortliche Lehrkraft auf Bezirks- oder Gemeindeebene in Vorsonntagsschule, Sonntagsschule, Religions- und Konfirmandenunterricht oder als Jugendbeauftragte tätig sind, werden künftig zu diesen Diensten ernannt.
  • Durchführung der Ernennungen: Die Ernennung erfolgt grundsätzlich durch denjenigen, der für den Wirkungsbereich der zu Ernennenden zuständig ist. Sie erfolgt in der gleichen Weise, wie sie bei Amtsträgern vorgenommen wird. Sie kann in oder nach einem Gottesdienst durchgeführt werden, im Beisein der Gemeinde oder im Kreis der Kinder/Jugend.
  • Ende von Beauftragung und Ernennung: Diejenigen, die beauftragt oder ernannt worden sind, werden nach Erfüllung ihres Auftrags mit einem offiziellen Akt verabschiedet. Die Verabschiedung von Amtsträgern erfolgt grundsätzlich durch den Apostel oder einen von ihm Beauftragten in einem Gottesdienst. Er spricht dem Amtsträger seinen Dank für sein Dienen aus, reicht ihm die Hand und nimmt den erteilten Auftrag zurück. Die Verabschiedung von zu geistlichem Dienst ernannten Glaubensgeschwistern erfolgt je nach Arbeitsbereich durch den Bezirks- oder Gemeindevorsteher. Sie kann in oder nach einem Gottesdienst durchgeführt werden.

Im Weiteren haben die Bezirksapostel befunden, dass Dirigenten nicht ernannt werden. Es kann eine Einführung in dem Kreis erfolgen, wo sie wirken und dazu ein Gebet gesprochen werden.

Ernennung im liturgischen Rahmen

Der liturgische Rahmen für eine Ernennung von Schwestern und Brüder ohne Amt entspricht im Ablauf dem der Ernennung von Amtsträgern mit Helferfunktionen. Der Akt der Ernennung soll feierlich geschehen und beginnt mit einer Ansprache an die zu Ernennenden. Anschließend erhebt sich die Gemeinde, die Schwester/der Bruder werden um ihr Jawort gebeten. Dann betet der Durchführende um den Segen Gottes zu diesem Ja und dass Gott zu dem vorgesehenen Dienst Kraft und Vermögen schenken möge, das Gelübde zu halten. Dann folgt die Ernennung durch Handreichung.

Foto: Love the wind – stock.adobe.com

August 31, 2019

Author: Peter Johanning

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