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Wann Entscheider aussetzen sollen

24 01 2025

Author: Andreas Rother

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Was tun, wenn Mitglieder der Kirchenleitung in Interessenkonflikte kommen? Dieses heiße Eisen hat der Vorstand der Neuapostolischen Kirche International (NAKI) angepackt – und Vorgaben dazu vorgelegt.

Die Sache läuft unter dem Titel „Good Governance“. Dabei geht es um die Leitungsprinzipien bei NAKI und in den Gebietskirchen. Dazu gibt es bereits Richtlinien unter den Stichworten Einheit, Kontinuität, Entscheidungsfindung, Verantwortung, ethisches Handeln, Sorgfaltspflicht, Aufsicht, Transparenz und Stellvertretung.

Im Kapitel „Sorgfaltspflicht“ war der aktuelle Knackpunkt bislang nur angerissen: „Mitglieder von Leitungsorganen sollten Interessenkonflikte vermeiden“, heißt es da. „Treten Interessenkonflikte auf, sollten diese transparent offengelegt werden, und das Mitglied, das sich in einem Interessenkonflikt befindet, sollte sich in dieser Angelegenheit der Stimme oder der Teilnahme enthalten.“

Was genau unter Interessenkonflikten zu verstehen ist, das hat NAKI jetzt konkretisiert.

Wenn Interessen kollidieren

Zu den Leitungsorganen einer Gebietskirche gehören üblicherweise der Kirchenpräsident, der Vorstand und die Generalversammlung, in der die Mitglieder durch Repräsentanten vertreten sind. Die genaue Zusammensetzung hängt von den eigenen Statuten und rechtlichen Vorgaben ab, die sich regional unterscheiden können.

Neu im Regelwerk ist nun die Definition von Interessenkonflikten: „Im Zusammenhang mit Leitungsgremien treten Interessenkonflikte auf, wenn ein Mitglied des Leitungsgremiums ein direktes oder indirektes persönliches und/oder finanzielles Interesse hat, das seine Fähigkeit beeinflussen könnte, in seiner Rolle unvoreingenommene Entscheidungen zu treffen oder im besten Interesse der Kirche zu handeln.“

Minimieren und dokumentieren

Auch konkrete Beispiele für Interessenkonflikte sind in den Richtlinien ergänzt:

  • Wenn Aufträge vergeben werden an Firmen, bei denen Entscheider oder deren Verwandte Anteile halten, Einfluss haben, Leitungsfunktionen besitzen oder angestellt sind.
  • Wenn Verwandte von Entscheidern für eine Stelle eingestellt werden, obwohl es geeignetere Bewerber gibt.
  • Wenn Entscheider von einem bestimmten Lieferanten oder Dienstleiter persönliche Vorteile wie Rabatte, Geschenke oder Gewinnbeteiligungen erhalten.

„Es ist wichtig, Interessenkonflikte effektiv zu erkennen, zu minimieren, wo dies nicht vermeidbar ist, und zu regeln, um die Integrität und das Vertrauen in die Leitungsgremien der Kirche zu wahren“, betonen die neuen Vorgaben. „Idealerweise wird das im konkreten Fall angewandte Verfahren im Protokoll der Leitungsgremien dokumentiert.“

Der NAKI-Vorstand hat die Ergänzung einstimmig abgesegnet und zur Rückmeldung an die weiteren Bezirksapostel gegeben.

Strategisch am Werk

Die bisherigen Richtlinien waren 2023 in Kapstadt (Südafrika) verabschiedet worden. Anschließend prüften sich die Gebietskirchen anhand dieses Kataloges selbst. Das Ergebnis: Es konnten bislang keinerlei schwerwiegende systemische Mängel festgestellt werden. Bestehender Optimierungsbedarf soll angegangen werden. Und die Selbstkontrolle ist in eine zweite Runde gegangen. 

NAKI hatte im eigenen Haus mit entsprechenden Maßnahmen angefangen. So hatten die jüngsten Statuten die Entscheidungsbefugnisse des Stammapostels in Finanzfragen beschränkt und die darüberhinausgehende Verantwortung auf den neu geschaffenen Vorstand als Kollegialorgan übertragen.

Mit dem Thema „Good Governance“ setzt die Neuapostolische Kirche ihre kirchenstrategische Arbeit an internationalen Standards fort. Dazu gehörten in vergangenen Jahren die Minimalanforderungen für den Betrieb von Gemeinden sowie die globale Risiko-Abschätzung für den Bestand von Gebietskirchen.


Foto: KENZOGROW – stock.adobe.com

24 01 2025

Author: Andreas Rother

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