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Zwischen Amtsvollmacht und Leitungsfunktion

Dezember 27, 2016

Author: Andreas Rother

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Es war das Top-Thema für die Bezirksapostel und Apostel im zu Ende gehenden Jahr: die Arbeit am Amtsverständnis. Was ist daran so wichtig und wo geht die Reise hin? – Ein Rück- und Überblick.

Die Eckpfeiler sind gesetzt, Fundamente sind gelegt: Die Herbstkonferenz der Bezirksapostel in Perth (Australien) hat zentrale Aussagen in Sachen „Amtsverständnis“ formuliert. Die kirchliche Arbeitsgruppe „Glaubensfragen“ hat nun den Auftrag, eine Sondernummer der „Leitgedanken“ zu entwickeln. Die „Leitgedanken“ sind direkte Mitteilungen der Kirchenleitung an die Amtsträger der Kirche. Sie werden in über 70 Sprachen aufgelegt.

Anschlussfragen: theologisch und gesellschaftlich

Warum muss aber eine Kirche mit gut 150-jähriger Tradition überhaupt über ihr Amtsverständnis nachdenken? Mit der Veröffentlichung des Katechismus im Jahre 2012 hat die Neuapostolische Kirche zwar ein umfassendes schriftliches Grundlagenwerk vorgelegt; und mit dem Amt beschäftigt sich das komplette Kapitel 7. „Aber nun stellen sich Anschlussfragen“, hat Stammapostel i.R. Wilhelm Leber bereits 2013 deutlich gemacht.

Was ist ein Amt, was ist ein Dienst? Was passiert bei der Ordination? Das gehört zu den Grundlagen. Ganz eng zusammen hängen dabei zwei weitere Fragen: Was ist Amtsauftrag und was ist organisatorische Aufgabe? Was ist Amtsvollmacht und was ist Leitungsfunktion?

Wenn diese theologischen Aspekte durchdacht seien, kämen auch gesellschaftliche Fragen ins Blickfeld, hat Stammapostel Jean-Luc Schneider bereits 2014 während einer Podiumsdiskussion beim Internationalen Kirchentag angekündigt: Wer kann ein Amt tragen? Was akzeptiert die Gemeinde? Was ist international möglich, was ist nur regional umsetzbar?

Dreistufig: Die Ämter und ihre Vollmachten

So viel ist klar – gemessen an den Amtsvollmachten kennt der neuapostolische Glaube nur drei Amtsstufen

  • den Diakon, mit der Vollmacht zur Verkündigung des Wortes Gottes
  • den Priester, zusätzlich mit Auftrag und Vollmacht, die Heilige Wassertaufe zu spenden, die Sündenvergebung zu verkündigen sowie das Heilige Abendmahl auszusondern und zu spenden
  • den Apostel, der außerdem die Vollmacht hat, mit Heiligem Geist zu taufen und Amtsträger zu ordinieren

Die weitere Differenzierung – etwa der priesterlichen Ämter – geht auf den Grundgedanken zurück, die Kirche in ihrer ursprünglichen Gestalt wiederherzustellen. Die Gesamtschau aller relevanten Bibelstellen zeigt allerdings, dass die Urkirche keine einheitliche Ämterstruktur besaß. Beispiel: Älteste und Bischöfe hatten damals dieselbe Funktion wie ein Vorsteher in der Gemeinde. Die Bezeichnung hing nur davon ab, ob sie eine judenchristliche oder eine griechisch geprägte Gemeinde leiteten.

Lehrsetzend: Zusammenarbeit weltweit

Die konkrete Arbeit am Amtsverständnis läuft seit Frühjahr 2014. Zunächst hatte die Arbeitsgruppe „Glaubensfragen“ die Grundlagen von theologischen Überlegungen bis hin zu historischen Hintergründen zusammengetragen. Seitdem bereitet das Fachgremium Fragestellungen auf und führt mögliche Antworten aus. Darüber hat die internationale Bezirksapostelversammlung regelmäßig seit März 2015 beraten.

Auf Initiative des Stammapostels sind seit Frühling 2016 alle Apostel weltweit in die Beratungen einbezogen – auf schriftlichem Weg und in Konferenzen wie in Frankfurt (Deutschland), Daejeon (Südkorea) oder Los Angeles (USA). Schließlich definiert der Katechismus das Apostolat als das lehrsetzende Amt. Außerdem besitzt die organisatorische Ausgestaltung des Amtsverständnisses auch kulturelle Dimensionen.

Vom Verlauf der Zusammenarbeit zeigt sich Stammapostel Schneider während der Bezirksapostelversammlung in Australien begeistert: Es sei beeindruckend, wie sich diese vielfältigen inhaltlichen Aspekte mit Geist und Leben füllen, sodass daraus ein Gesamtkontext entsteht.

Foto: Oliver Rütten

Dezember 27, 2016

Author: Andreas Rother

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