Eine neue Konzeption, ein neuer Begriff: In der neuapostolischen Gebietskirche Süddeutschland startet die „Konzeption Achtsamkeit“. Amtsträger, Führungsverantwortliche und Lehrkräfte in den kirchlichen Unterrichten bekennen sich mit ihrer Unterschrift zu einem Verhaltenskodex ihres Handelns. Was hat es damit auf sich?
Im Kern geht es um die Prävention vor Grenzverletzungen, sexuellem Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Solche Präventionsmaßnahmen erfolgen durch aufklärende Informationen, Richtlinien sowie Sensibilisierungs- und Schulungsveranstaltungen für den achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Ein Element der Konzeption: der Verhaltenskodex, der in zehn prägnanten Punkten konkret benennt, dass jeder, der ihn unterzeichnet, alles ihm Mögliche tun will, damit Kinder und Jugendliche einen geschützten, geborgenen Raum in der Kirche haben.
Respektvoller Umgang gewünscht
Grenzüberschreitungen gegenüber Minderjährigen sind in allen Gesellschaftsschichten verbreitet. Fachleute bestätigen, dass rund 25 Prozent der Mädchen und rund 10 Prozent der Jungen bis zu ihrem 18. Lebensjahr sexuelle Übergriffe erfahren. Daran kann und darf Kirche nicht vorbeischauen. Dabei steht der Begriff „Achtsamkeit“ für den Umgang miteinander, nämlich aufmerksam, sorgsam, respektvoll mit dem anderen umgehen. „Achtsam sein“ soll man auch mit sich selbst; sich selbst also davor schützen, in Situationen zu geraten, die missverständlich ausgelegt werden könnten.
Verbindlich ist der Verhaltenskodex für alle aktiven Amtsträger und für alle Kirchenmitglieder, die eine Aufgabe in der kirchlichen Kinder- und Jugendbetreuung wahrnehmen beziehungsweise die bei ihren kirchlichen Aufgaben Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, also auch für alle Dirigentinnen und Dirigenten. Letztlich bedeute der Verhaltenskodex jedoch eine Anforderung an alle Kirchenmitglieder, heißt es in einer entsprechenden Erklärung auf der Webseite der Gebietskirche.
Die Kirchenleitung zeichnet für das Konzept verantwortlich. Damit ist es Chefsache und ganz oben angesiedelt. Eine Arbeitsgruppe, der Apostel, Pädagogen und ein Psychologe angehören, arbeitet dem Bezirksapostel und den Aposteln zu. Sie hat die einzelnen Bausteine der Konzeption erarbeitet und diese mit der Kirchenleitung abgestimmt.
Einverständnis per Unterschrift
Was tut diese Gruppe? Einige der Aufgaben beschreibt die Kirchensprecherin, Susanne Raible, so: „Zuerst wurden für die Unterrichtsbeauftragten unserer Apostelbereiche, dann für die Bezirksämter der 54 Kirchenbezirke eintägige Workshops durch eine Präventionsfachkraft durchgeführt, einschließlich szenischer Darstellungen durch eine Theatergruppe. Multiplikatoren wurden beziehungsweise werden noch geschult, die dann in den Bezirken Veranstaltungen für die Amtsträger und alle Kinder- und Jugendbeauftragten zu diesem Thema durchführen. Das ist in 2016 nicht alles zu schaffen, diese Erst-Veranstaltungen wird es auch 2017 geben.“
Ein wichtiger Baustein innerhalb der „Konzeption Achtsamkeit“ ist der Verhaltenskodex: „Das begleitende Rundschreiben des Bezirksapostels war zugleich der Startschuss für eine Veröffentlichung auf der Webseite unserer Gebietskirche“, so Raible. Der nächste Schritt sei die Übersendung der Unterlagen an alle Amtsträger, alle Lehrkräfte für die Vorsonntagsschule, Sonntagsschule, den Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht, an alle in der Jugendbegleitung Tätigen sowie an alle Dirigentinnen und Dirigenten. „Ihnen geht der Verhaltenskodex per Post in Papierform zu, individualisiert mit Namen, Vornamen und Gemeinde, und wir bitten sie um Unterschrift.“ Nach Unterzeichnung der Dokumente werden diese eingescannt und in der Datenverwaltung hinterlegt. Bei einer Erstordination sowie einer Neubeauftragung für eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendbegleitung beziehungsweise als Dirigent/-in soll künftig gleich der Verhaltenskodex unterzeichnet und hinterlegt werden.
Kein Misstrauen, sondern Vorbeugung
„Die Einführung des Verhaltenskodex ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber Personen“, unterstreicht der für die Gebietskirche Süddeutschland zuständige Bezirksapostel Michael Ehrich. Er habe bisher darauf gebaut und baue weiterhin darauf, dass es allen Amtsträgern und Glaubensgeschwistern ein Anliegen sei, „achtsam“ und im Sinne des Evangeliums zu handeln. Jedoch wolle er ein Signal setzen und alle auffordern, aus der Verantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen heraus aktiv zu ihrem Schutz beizutragen.
Auch verhelfe der Verhaltenskodex dazu, Sicherheit im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zu gewinnen und einen Maßstab für das eigene achtsame Handeln zu haben. „Dadurch werden die Amtsträger und Funktionsträger-/innen ebenfalls geschützt, beispielsweise vor eigenen grenzverletzenden Handlungen aus Unwissenheit oder aus unklarer Einschätzung der Bedeutung dieses Themas heraus.“
Erweitertes Führungszeugnis wird eingeführt
Ein Blick in die Zukunft: Gegen Ende dieses Jahres soll in Süddeutschland ein erweitertes Führungszeugnis eingefordert werden. Das gilt zunächst für alle aktiven Gemeindevorsteher, Bezirksämter, Bischöfe, Apostel und den Bezirksapostel. Auch jeder Bruder, der in ein Amt ordiniert werden soll, und diejenigen, die neu als Lehrkraft oder Begleiter/-in für die Jugend beauftragt werden, sollen ein Führungszeugnis abgeben.
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