Das Amt (10): Was die Reform überhaupt bringt

Amtsverständnis, das ist mehr als theologische Grundlagenarbeit oder Strukturmanagement: Die Reform hat ganz konkreten Nutzen – für die Kirchenleitung, für die Amtsträger und für jedes einzelnes Gemeindemitglied.

Was die Arbeit am Amtsverständnis bringen sollte, das war schon vorher klar: Im Katechismus waren zwar Kirchen- und Sakramentsverständnis präzise definiert. Doch das Amtsverständnis war noch unfertig. Außerdem wollte die Kirche ihre Organisationsstruktur so gestalten, dass sie den heutigen Gegebenheiten entspricht.

Was die Arbeit tatsächlich gebracht hat, das erläutert Stammapostel Jean-Luc Schneider in seiner Videoansprache zur Einführung des Amtsverständnisses. Den beiden Gründen steht dabei ein vierfacher Nutzen gegenüber.

Das Amt ist in Einklang mit Kirche und Sakrament klar definiert: Jesus Christus bestimmt das Amt in Wort, Tat und Wesen. Amt umfasst die auf ihn zurückgehenden Dienste und Vollmachten zum Reden und Handeln im Namen Gottes. Und es besitzt ebenfalls eine Doppelnatur von sichtbarer, menschlicher Seite und unsichtbarer, göttlicher Seite.

Gemeinde- und Bezirksvorsteher erfahren Aufwertung: Bislang wurde die wichtige Funktion nur per Händedruck übertragen. Bei der Beauftragung empfangen die Gemeinde- und Bezirksvorsteher ebenso wie die Bezirksapostel heute Segnung und Heiligung kniend und unter Handauflegung.

Die Trennung von Amt und Leitungsfunktion erleichtert kollegiale Führung: Der Kirchenleiter als Einzelkämpfer, das ist für den Stammapostel „nicht mehr denkbar“. Der Verzicht auf die bisherigen Zwischenstufen bei den Ämtern und die Konzentration auf die fünf Struktureinheiten (Gemeinde, Bezirk, Apostel- und Bezirksapostel-Bereich sowie internationale Kirche) reduziert den Kreis der Entscheidungsträger. Das vereinfacht die Kommunikation und Entscheidungsfindung.

Beauftragungen und Ernennungen erlauben die heute nötige Flexibilität: Beruflich bedingte Wohnort-Wechsel oder die Fusion von Gemeinden und Bezirken sorgen bislang immer wieder für unklare Verhältnisse bei der Bestätigung von Amtsträgern oder der Zuordnung von Aufgaben. Jetzt lassen sich Leitungsfunktionen unabhängig von einem bestimmten Amt und damit auch auf Zeit ausüben.

Doch der Nutzen betrifft längst nicht nur die Leitungsfunktionen, sondern reicht bis in den Gottesdienst-Alltag hinein. Denn durch die Trennung von Amt und Hierarchie können nun zum Beispiel Priester auch in Anwesenheit etwa ihres Vorstehers, Hirten oder Evangelisten den Gottesdienst halten. Darin sieht der Stammapostel einen dreifachen Nutzen:

Amtsträger werden vor Überlastung geschützt: Die sachgemäße Vorbereitung auf einen Gottesdienst kostet Zeit und Arbeit. Wenn diese Aufgabe gut verteilt ist, wird niemand überfordert. Schließlich haben auch Amtsträger Familie und Beruf.

Der Dienstleiter hat mehr Zeit zur Vorbereitung: Wenn sich mehr Amtsträger abwechseln, dann kann sich jeder von ihnen längerfristiger, gezielter und gründlicher auf den Gottesdienst vorbereiten. Das kann der Qualität der Predigt nur guttun.

Größere Vielfalt bereichert die Gemeinde: Jeder Amtsträger hat sein Profil. Ständige Wiederholung birgt die Gefahr von Ermüdung. Ein häufigerer Wechsel in der Gottesdienstleitung steigert die Aufmerksamkeit und setzt neue Impulse.

Das Fazit des Stammapostels: „Ich bin mir dessen bewusst, dass es sich um einen bedeutsamen Wechsel in unserer Tradition handelt. Es wird sicher Zeit brauchen, sich daran zu gewöhnen. Aber ich bin absolut überzeugt, dass diese Reform segensreiche Auswirkungen auf die Kirche haben wird.“

Was das Amt ist und wozu es dient – das ist nun ausführt. Doch wer kommt ins Amt? Wie? Und warum? Damit befassen sich die nächsten Folgen dieser Serie.


Foto: Autthaseth - stock.adobe.com

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Andreas Rother
24.10.2019
Amt