Recht und Gerechtigkeit – zwei Paar Stiefel?

Wer hat Recht? Eine oft gehörte Frage. Wer bekommt Recht? Das ist schon schwieriger zu beantworten. Recht haben und Recht bekommen sind nicht dasselbe. Überhaupt: Was ist Gerechtigkeit? Wo fängt sie an, wo hört sie auf. Ein Zwischenruf.

Blättern wir zurück: Es war menschenverachtend, was sich vor rund 80 Jahren in Europa abspielte – Nationen, Ideologien, Kulturen standen sich gegenüber. Waffen sprachen eine tödliche Sprache. Der Zweite Weltkrieg hatte viele Opfer und Täter. Millionen Soldaten starben, das deutsche Naziregime ermordete Millionen Juden. Es waren Jahre der Vernichtung, der Vertreibung und der absoluten Unmenschlichkeit. Später würde man sich die Frage stellen, wie Menschen anderen Menschen so viel Leid zufügen konnten.

Vor 75 Jahren kam die Rechtsprechung der sogenannten Siegermächte auf das Podium. Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 mussten sich im Saal 600 im Nürnberger Justizgebäude führende Vertreter des nationalsozialistischen Regimes vor einem internationalen Gericht verantworten. 24 ranghohe Nazischergen standen vor einem Militärgericht aus Vertretern der vier alliierten Mächte – USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich. Dieser „Hauptkriegsverbrecherprozess“ brachte zwölf Todesurteile, drei lebenslange sowie vier langjährige Freiheitsstrafen und drei Freisprüche. Zwölf weitere Strafprozesse ähnlicher Art vor amerikanischen Militärgerichten sollten folgen. Insgesamt saßen 185 Angeklagte auf der Bank. Am 14. April 1949 wurden die letzten Urteile gesprochen.

Was ist Recht?

Ist die Todesstrafe ein geeignetes Mittel, um Mörder zu bestrafen? Wird dadurch dem Opfer Wiedergutmachung zuteil? Solche Fragen zeigen: Menschliche Gerechtigkeit ist immer vorläufig und unvollkommen. So unvollkommen wie der Mensch selbst. Da der Irrtum zum menschlichen Dasein dazugehört, darf auch kein vollkommener, absolut gerechter Richterspruch erwartet werden.

Demokratische Gesellschaften sind dankbar, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden, dass es internationale Gerichte gibt, mutige Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, die sich für geltendes Recht einsetzen.

Was ist gerecht?

Die Frage nach der Gerechtigkeit ist bis in die heutige Zeit schwer zu beantworten. Eine ein-eindeutige Antwort darauf wird es nicht geben, außer vielleicht der einen: Es gibt nur eine gerechte Gerechtigkeit und die kommt von Gott. Christen wissen das eigentlich. Wohl kaum ein Buch in der Heiligen Schrift spricht öfter und klarer als der Römerbrief über den Unterschied zwischen menschlicher und göttlicher Gerechtigkeit. Das müssen Menschen immer im Blick behalten, wollen sie gerechte Beurteilungssysteme, Gesetze und Regeln schaffen: Sie bleiben unvollkommen.

Was sagt Gott dazu?

Und so verlegt auch der neuapostolische Katechismus entsprechend christlicher Lehre die Frage nach Recht und Gerechtigkeit auf eine höhere, auf die göttliche Ebene: Gott schenkt Gnade statt Strafe, Gott ist barmherzig statt nachtragend, er schenkt Verzeihen und Versöhnung statt Abmahnung. Gott lässt sich kreuzigen, verschmähen, verurteilen und setzt damit ein Vorbild für uns: „Denn dazu seid ihr berufen, da auch Christus gelitten hat für euch und euch ein Vorbild hinterlassen, dass ihr sollt nachfolgen seinen Fußstapfen; er, der keine Sünde getan hat und in dessen Mund sich kein Betrug fand; der, als er geschmäht wurde, die Schmähung nicht erwiderte, nicht drohte, als er litt, es aber dem anheimstellte, der gerecht richtet; der unsre Sünden selbst hinaufgetragen hat an seinem Leibe auf das Holz, damit wir, den Sünden abgestorben, der Gerechtigkeit leben. Durch seine Wunden seid ihr heil geworden“ (1. Petrus 2, 21–24).

Gott ist gerecht

Doch Gott richtet auch, aber nach anderen Prinzipien. Selbst der sündhafte Mensch kann vor Gott bestehen, weil Gott nicht auf die Tat allein, sondern auf das Herz des Täters schaut. Auch wenn wir Menschen damit größte Verständnisprobleme haben: Gott ist gerecht – jedem/jeder gegenüber. Er urteilt, wie er es für richtig hält. Er braucht weder den Ankläger noch den Anwalt. Er ist beides in einem: „Wenn der Mensch gegen Gottes Willen verstößt, sündigt er und lädt Gott gegenüber Schuld auf sich. Schuld ist dann gegeben, wenn Gott in seiner Gerechtigkeit und Allwissenheit dem Menschen, der eine Sünde begangen hat, dieses Fehlverhalten anrechnet. Die Schwere der Schuld bemisst allein Gott.“ (KNK 4.3.2.). Und: „Die aus der Sünde resultierende Schuld kann im Einzelfall gegen Null tendieren, auf der anderen Seite „zum Himmel schreien“ (1Mo 4,10).“

Und die menschlichen Gesetze, gelten die nichts? Doch, solange sie sich an den göttlichen Ansprüchen orientieren. Auch dazu entwickelt der neuapostolische Katechismus klare Vorgaben: „Von ihren Mitgliedern erwartet die Kirche, dass sie die Gesetze und staatsbürgerlichen Pflichten ihres Landes erfüllen, soweit sie im Einklang mit den göttlichen Geboten stehen.“ (KNK 13.5.1). Der Christ sei zwar der Staatsgewalt grundsätzlich untertan, „die Staatsgewalt jedoch ist den göttlichen Gesetzen untergeordnet“, heißt es weiter. Zwischen irdischen und göttlichen Gesetzen könne ein Spannungsfeld bestehen. „Der Einzelne muss dann eigenverantwortlich entscheiden, ob er sich unter Hinweis auf seine Glaubensüberzeugung einer vorgegebenen Regelung widersetzt, die gegen göttliche Gesetze verstößt.“

Zum Nachdenken

Und hier schließt sich der Kreis zu den Nürnberger Prozessen und zu all den Befehlshabern und Befehlsempfängern, die ähnliche Schuld auf sich geladen haben: Im Rückblick auf diesen beschämenden Abschnitt der Weltgeschichte und im Vorausblick auf die Zukunft ist es eine menschliche Verpflichtung, sich der göttlichen Gerechtigkeit zu stellen, der eigenen Unvollkommenheit mutig entgegenzutreten und sich aus freien Stücken der Gnade des Herrn zu unterwerfen – am besten, bevor man in eine Sünde einwilligt!



Foto: cobaltstock - stock.adobe.com

Artikel-Infos

Autor:
Datum:

Peter Johanning
19.11.2020