„Nach dem Katechismus ist vor dem Katechismus“ – Dieses Motto begleitete bereits die Einführung des Grundlagenwerks im Dezember 2012. Und frei nach dieser Devise beschäftigt sich die Bezirksapostelversammlung weiterhin mit Grundlagenarbeit. Im Fokus derzeit: das Amtsverständnis.
Wie verstehen wir das Amt? Eine Frage, die gerade bei einer ausgesprochenen Amtskirche wie der Neuapostolischen Kirche nach Antworten verlangt. Diesen Antworten widmet der neuapostolische Katechismus ein komplettes Kapitel.
So definiert das Kapitel 7 das geistliche Amt als eine „durch Ordination erteilte Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung zum Dienst in der Kirche Christi“, das „in der Kraft des Heiligen Geistes ausgeübt“ wird. Es ist zu unterscheiden von den vielfältigen Diensten „zur Verkündigung des Evangeliums und zum Wohl der Gläubigen, die auch ohne Ordination vollzogen werden können“.
Weitere Abschnitte beleuchten die Grundlegung des Amtes auf der Sendung Jesu Christi und die entsprechenden Hinweise in der Heiligen Schrift. Auch die Ordination und die Ausübung des Amtes sind Thema. Am ausführlichsten definiert ist im Katechismus das Apostelamt.
Und dennoch sind die Ausführungen zum Amt im Katechismus noch nicht endgültig. „Mit der Herausgabe haben wir einen wichtigen Schritt getan“, erläutert Stammapostel i.R. Wilhelm Leber, unter dessen Regie das Grundlagenwerk fertiggestellt und veröffentlicht wurde. „Aber nun stellen sich Anschlussfragen, die unter der Leitung des neuen Stammapostels behandelt werden“, sagte er in einem Interview im Oktober 2013, fünf Monate nach seiner Ruhesetzung. „Unter anderem geht es um das Amtsverständnis. Selbstverständlich sind dazu Aussagen im Katechismus gemacht worden, doch das kann und soll vertieft werden.“
Dass diese Arbeit bereits läuft, hat Stammapostel Jean-Luc Schneider schon während einer Podiumsdiskussion beim Internationalen Kirchentag im Juni 2014 in München deutlich gemacht. In seinem Auftrag arbeitet seit März 2014 die zuständige Arbeitsgruppe „Glaubensfragen“ an den entsprechenden Vorbereitungen für die Bezirksapostelversammlungen (BAV). Seitdem berät das oberste Leitungsgremium der Neuapostolischen Kirche regelmäßig darüber.
Die BAV im März 2015 in Zürich/Schweiz thematisierte unter anderem die Abgrenzung zwischen Amtsvollmacht und Amtsauftrag. Weitergehende Fragen beschäftigten den Stammapostel, die 19 Bezirksapostel und 9 Bezirksapostelhelfer in einem eigens dafür angesetzten Workshop. Hier konnten auch unterschiedliche internationale Blickwinkel zu Einzelfragen eingebracht werden. Auch die jüngste Versammlung in Johannesburg/Südafrika befasste sich mit der Ausgestaltung des Amtsverständnisses.
„Es ist vollkommen klar, dass solche Grundlagenarbeit Zeit braucht“, sagt Kirchensprecher Peter Johanning auf Anfrage von nac.today. Vor diesem Hintergrund hält er es für wenig ernsthaft, einen konkreten Termin für den Abschluss dieser Arbeit zu nennen. „In jedem Fall ist dem Stammapostel und der BAV daran gelegen, diese elementaren Fragen wirklich grundlegend zu durchdenken.“
Foto: Oliver Rütten