Brot und Wein soll’s sein beim Heiligen Abendmahl – hat Jesus gesagt. Doch was ist mit Kindern, Allergikern und Alkoholkranken? Reicht da auch eines der beiden Elemente? Antworten liefert die Kirchengeschichte.
Es war die Nummer Zwei auf der Liste ihrer Forderung: Das Abendmahl müsse allen Mitfeiernden in „beiderlei Gestalt“ dargereicht werden, verlangte die Reformbewegung der Hussiten Anfang des 15. Jahrhunderts. Denn damals war es in der römischen Kirche normal, dass nur der Priester den Wein zu sich nahm und die Gemeinde sich mit Brot begnügen musste.
Wie der Wein verschwindet
Seltsam: Genau eine solche „Teilung“ der Abendmahlselemente hatte Papst Gelasius I. knapp 1000 Jahre früher noch als „schweres Sakrileg“ angesehen. Doch seitdem hatte sich viel getan: immer mehr Gläubige und weniger Wein, Gemeinschaftsbecher in Zeiten von Seuchen und vor allem die wachsende Sorge, die Abendmahlselemente zu verunehren.
Schließlich hatte Paulus schon den Korinther eingebläut: Wer unwürdig mit Brot und Wein umgeht, der macht sich schuldig an Leib und Blut Christi. Somit wandelte sich im 13./14. Jahrhundert die Feier des Abendmahls. Das (Sauerteig-)Brot wich der (ungesäuerten) Hostie. Diese gab es nicht mehr auf die Hand, sondern gleich in den Mund. Und Wein verschwand aus der Gemeinde, blieb dem Priester vorbehalten.
Antwort auf eine andere Frage
Theologisch abgesegnet war die „Feier unter einer Gestalt“ (communio sub una) durch die sogenannte „Konkomitanz“. Demnach sind Leib und Blut Christus sowohl im Brot als auch im Wein wahrhaft gegenwärtig. Diese Lehre war im 11./12. Jahrhundert entstanden – als Antwort auf eine ganz andere Frage: Ob der Wein nur dem Blut und das Brot nur dem Leib Christi zuzuordnen ist? Nein, sondern beides beidem, sagt die „Konkomitanz“.
Eine biblische Begründung fand sich in Johannes 6,48–58. Da spricht Jesus in einigen Versen von seinem Fleisch und seinem Blut, das gegessen beziehungsweise getrunken werden muss. Aber er benennt sich selbst oder seinen Leib auch ohne Bezug zum Blut als jenes Brot, das gegessen werden muss, um das ewige Leben zu erlangen.
Streit verhärtet die Fronten
Allerdings: Das Argument „Konkomitanz“ zog die römische Kirche erst herbei, als sich die Vorreformer um Jan Hus für die Gemeindefeier in beiderlei Gestalt stark machten. Und eine biblische Begründung wurde erste aktenkundig, als rund 100 Jahre später die Reformatoren um Martin Luther gegen den „Kelchentzug“ angingen.
Wie so oft war es erst die Auseinandersetzung, die das zementierte, was zuvor noch einigermaßen locker war: Kirchenkonzile machten „communio sub una“ zum Pflichtprogramm. Und die diversen Fraktionen der Reformationen fanden im Kampf dagegen ein Ziel, das sie alle einte.
Wieder näher beieinander
Heute, ein halbes Jahrtausend später, haben sich die Kontrahenten längst wieder angenähert: Die Katholische Kirche erlaubt seit den 1960er Jahren Brot und Wein für alle zu bestimmten Anlässen und empfiehlt es für besondere Feiertage. Seit 2000 dürfen die Bischöfe in ihrem Bereich sogar eine generelle Freigabe erteilen. Und die evangelischen Kirchen halten die Abendmahlfeier mit nur einem Element in begründeten Ausnahmen für eine angemessene Lösung.
Einig sind sich beide, dass auch eine einzelne Gestalt die ganze Wirkung des Sakramentes vermittelt. Genauso lehrt es die Neuapostolische Kirche in ihrem Katechismus, Abschnitt 8.2.12: „Es ist bei den Abendmahlselementen allerdings nicht so, dass das Brot allein dem Leib und der Wein allein dem Blut Christi entspricht. Vielmehr sind in jedem der beiden Elemente — im Brot und im Wein — Leib und Blut Christi vollständig gegenwärtig.“
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