Nach dem Was, Wie, Wo und Wann kommt nun das Wer: Wer darf das Abendmahl spenden? Darauf haben die christlichen Kirchen tatsächlich mal ganz ähnliche Antworten – allerdings mit unterschiedlichen Begründungen.
In der Neuapostolischen Kirche ist es ein klarer Fall: Nur ordinierte Amtsträger sind dazu berechtigt, im Namen Gottes zu reden und zu handeln. Und die Vollmacht zur Spendung des Heiligen Abendmahls ist neben den Aposteln nur priesterlichen Amtsträgern gegeben. Dabei beruft sich die Kirche auf ihre Apostolizität: Jesus hat diese Vollmacht dem Apostelamt übertragen. Und dieses Amt ist in der Neuapostolischen Kirche wieder mit Personen besetzt.
Ganz ähnlich sehen es auch die katholischen, orthodoxen und anglikanischen Kirchen: Nur geweihte Priester und Bischöfe dürfen die Eucharistie beziehungsweise die Göttliche Liturgie feiern. Sie berufen sich allesamt ebenfalls auf Apostolizität, allerdings auf eine andere Art – über die „apostolische Sukzession“. Das heißt: Sie leiten die Autorität ihrer Geistlichen davon ab, dass sich die Bischofsweihen durch Handauflegung in ununterbrochener Folge bis auf die Zeit der biblischen Apostel zurückverfolgen ließen.
Zwischen Theorie und Praxis
Nach evangelischem Verständnis kann jeder getaufte Christ die Abendmahlsfeier leiten – zumindest theologisch-theoretisch. Das folgt aus der Lehre vom „allgemeinen Priestertum aller Glaubenden“. Doch die Praxis sieht üblicherweise anders aus. Kirchenrechtlich kommen die öffentliche Wortverkündigung und die Leitung des Abendmahls nur denen zu, die dazu ordiniert sind – also den Pfarrerinnen und Pfarrern.
Einige Landeskirchen erlauben Ausnahmen in unterschiedlichem Maße: Angehende Geistliche feiern unter Aufsicht ihrer Ausbilder. Mancherorts dürfen auch besonders geschulte Laienprediger die Leitung übernehmen.
Zwischen Aussondern und Austeilen
Sowohl die Aussonderung als auch das Austeilen der Abendmahlselemente sind in der Neuapostolischen Kirche den ordinierten Amtsträgern vorbehalten. Die meisten anderen Kirchen differenzieren hingegen zwischen Konsekration und Kommunion, zwischen Einsetzung und Empfang.
Bei den Katholiken etwa liegt die Austeilung zunächst bei den geweihten Geistlichen, also auch bei den Diakonen. Daneben sind Laien zugelassen: einige mit Dauerauftrag (Akolythen), andere in zeitlich und örtlich begrenzter Mission (Kommunionhelfer).
Auch in den evangelischen Kirchen dürfen Nicht-Geistliche Brot und Wein überreichen. Zumeist werden Mitglieder von Gemeindegremien dazu berufen. In reformierten Gemeinden können die Gläubigen die Elemente auch untereinander weitergeben.
Zwischen Gemeinde und Kirche
Dass die eigentliche Leitung des Abendmahls ausdrücklich dazu berufenen Händen liegt, hat seinen guten Grund: „Es ist Christus, der zu dem Mahl einlädt und ihm vorsteht“, dokumentiert die Lima-Erklärung von 1982 die ökumenischen Gemeinsamkeiten: „In den meisten Kirchen wird dieser Vorsitz durch einen ordinierten Amtsträger zum Ausdruck gebracht. Wer der Eucharistiefeier im Namen Christi vorsteht, macht deutlich, dass der Ritus nicht Schöpfung oder Besitz der Versammlung ist; die Eucharistie wird als Gabe von Christus empfangen, der in seiner Kirche lebt. Der Diener (minister) der Eucharistie ist der Botschafter, der die göttliche Initiative repräsentiert und die Verbindung der Ortsgemeinde zu den anderen lokalen Gemeinschaften in der universalen Kirche zum Ausdruck bringt.“
Das war nur die eine Hälfte der Antwort auf die Frage nach dem Wer. Denn neben dem Spender kommt es nicht zuletzt auf den Empfänger an: Wer darf wo zum Abendmahl gehen? – ein heißes Eisen, das viel über die Grenzzäune zwischen den Konfessionen sagt. Diese Aspekte beleuchten die nächsten Folgen dieser Serie.
Foto: NAC Southeast Asia
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