Es ist das große „Was“ vor dem „Wer“: Was ist ein Amt, was begründet, bestimmt und beendet es? Die Zusammenfassung der Zusammenfassung mit Links zum Tiefer-Einsteigen.
„Amtsverständnis im Überblick“, so heißt der Beitrag, der in der jüngsten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „community “ sowie in „Unsere Familie“ 19/2022 zu lesen ist. Der Artikel ist eine Zusammenfassung der Leitgedanken-Sondernummer 2/2022 , die vor vier Monaten unter dem Titel „Das neuapostolische Verständnis vom geistlichen Amt“ erschienen ist.
Dienen nach dem Wesen Christi
Ausgangspunkt ist das Verhältnis der Begriff „Dienst “: Alles, was Christen zur Verkündigung des Evangeliums oder zum Wohl der Gemeinschaft in der Kirche Christ tun, ist ein Dienst. Die Dienste, im Namen Gottes zu sprechen oder zu handeln, bedürfen der Vollmacht eines Amts.
Schlüssel zum Verständnis von Amt ist – wie bei Kirche und Sakrament – die Doppel-Natur Jesu-Christi als wahrer Mensch und wahrer Gott. Dieser Aspekt bestimmt vor allem, wie Amt und Person zusammenhängen: Sie gehen eine zeitweise Verbindung miteinander ein, die auch persönliche Begabungen und die Lebensführung betrifft.
Eine Frage der Vollmachten
Maßgeblich für das Amt ist der Begriff „Vollmacht “: Jesus Christus selbst hat das Apostelamt gestiftet und aus seinen Vollmachten heraus bevollmächtigt: zur Wortverkündigung, zur Sakramentsverwaltung, zur Verkündigung der Sündenvergebung, zur Segensspendung und zur Ordination. Das Apostolat wiederum gibt einen Teil seiner Vollmacht weiter.
Daraus ergibt sich die heutige Ämterordnung mit Apostel, Priester und Diakonen. Deren drei Stufen haben sich schon im frühen Christentum entwickelt und war im Laufe der Geschichte manchen Wandel unterworfen.
Ein Auftrag mit Grenzen
Wichtig für die Praxis ist das Zusammenspiel von Amtsvollmacht und Amtsauftrag . Die Amtsvollmacht ist die grundsätzliche Berechtigung, im Namen des dreieinigen Gottes zu handeln und zu sprechen. Der Amtsauftrag zieht den räumlichen oder zeitlichen Rahmen in dem die Vollmacht ausgeübt werden darf.
Daraus wiederum ergibt sich, wie eine Amtstätigkeit beginnt und endet . Den Anfang macht in jedem Fall die Ordination als Bevollmächtigung, Heiligung und Segnung zum Amt. Neben den Amtsstufen gibt es noch Leitungsfunktionen und andere geistliche Dienste, die durch Beauftragung oder Ernennung übermittelt werden.
Aufbauend auf diese Antworten zur Grundsatzfrage „Was ist ein Amt?“ veröffentlicht community im kommenden Jahr das offizielle Lehrschreiben zur weiterführenden Frage „Wer kann ein Amt tragen?“
Foto: Björn Renz