Ins Bild gesetzt (12): Die Do’s und die Don’ts
Fotografieren im Gottesdienst – das wirft Fragen auf. Doch die nac.today-Serie zeigt: Es gibt passende Antworten. Zum Abschluss ganz kompakt – die Do’s and Dont’s für einen erfolgreichen Einsatz
Erst reden, dann fotografieren. Frühzeitige Absprachen mit Redaktionen, Ordnungsdienst, Handlungsbeteiligten, Kameraleuten und dem Dienstleiter sind notwendig, damit eine reibungslose und störungsfreie Arbeit gelingen kann.
Ein Fotograf genügt. Ein zweiter Fotograf kann als Backup oder als aktiver Part in großen Hallen ergänzend zum Einsatz kommen. Er erhält dann einen eigenen, fest vereinbarten Arbeitsbereich.
Souverän auftreten. Die Kleidung ist dem Anlass entsprechend gewählt. Der Fotograf verhält sich ruhig und unauffällig. Laufwege und Sitzplatz werden frühzeitig besprochen und ausgewählt. Auf Störfaktoren (Blitzgeräte, Piepstöne des Kameraauslösers, hörbare Schuhsohlen oder Ähnliches) wird bewusst verzichtet.
Persönlichkeitsrechte beachten. Das Recht am eigenen Bild, die Privatsphäre der abgebildeten Personen ist streng zu beachten. Fotografien machen öffentlich, was privat ist.
Die Bildauswahl entscheidet. Keine abgebildete Person soll mit Fotografien in Misskredit gebracht werden. Gefühle dürfen nicht verletzt werden – das betrifft den Zeitpunkt des Fotografierens, insbesondere aber auch die abschließende Bildauswahl.
Altar/Altarraum. Der Altar ist ein geweihter, heiliger Ort. Während des Gottesdienstes wird der Altarraum vom Fotografen nicht betreten. Trinitarischer Eingang und Schlusssegen kennzeichnen Gottesdienstbeginn und -ende. Gruppen- und Familienbilder werden generell außerhalb des Altarraumes erstellt; nicht hinter dem Altar und nicht auf den Altarstufen.
Sakramentale Handlungen. Die Fotografie vor und nach der sakramentalen Handlung ist nach Absprache mit gebührenden Abstand möglich. Eine frühzeitige Absprache mit den Handlungsbeteiligten und dem Dienstleiter ist selbstverständlich. Die Fotografie während der sakramentalen Handlung erfolgt nur im Ausnahmefall und nur mit entsprechendem Auftrag.
Segenshandlungen. Die Fotografie vor, während und nach Segenshandlungen ist mit gebührendem Abstand möglich. Eine frühzeitige Absprache mit den Handlungsbeteiligten und dem Dienstleiter ist selbstverständlich.
Gebet. Das Beten ist Teil der ganz persönlichen Beziehung zwischen Glaubenden und Gott. Die Fotografie eines Einzelnen während des Gebets ist nicht gestattet. Die Fotografie einer Gemeinde beim Gebet ist im Einzelfall möglich, wenn der Einzelne nicht hervorgehoben wird.
Derartige Planung und Umsicht macht die Fotografie im Gottesdienst zu einem wichtigen Teil der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit und schafft wertvolle Erinnerungen an besondere Augenblicke.
Foto: Oliver Rütten