Die Fusion zweier Nachbarkirchen in Deutschland naht mit großen Schritten: Der Name der neuen Gebietskirche steht, die gemeinsame Verfassung hat ein erstes „Ja“, die Verwaltungen sind im Umbau – und es gibt einen neuen Termin.
Schon zum Jahreswechsel 2017/2018 sollen die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen und die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland zusammengehen. Ursprünglich war das erst für den 25. Februar 2018 gedacht, wenn der hessische Bezirksapostel Bernd Koberstein in den altersbedingten Ruhestand geht. Der neue Termin hat rein praktische Gründe: Auf diese Weise kommt die neue Gebietskirche zum vollständigen Fiskaljahr. Das vereinfacht den Jahresabschluss.
Die Nebenwirkung der vorgezogenen Fusion: Für wenige Wochen gibt es dann eine Gebietskirche mit zwei Bezirksaposteln. Doch so etwas gab’s auch schon mal in den 1950/60er Jahren in Süddeutschland, als die Apostel Georg Schall und Gotthilf Volz im Bezirk Württemberg zusammenarbeiteten. Kirchenpräsident der neuen Gebietskirche wird Bezirksapostel Rainer Storck, der die Leitung auch nach der Ruhesetzung seines Amtskollegen Koberstein inne hat.
Noch vier Körperschaften in Deutschland
Zwar umfasst der künftige Bezirksapostel-Bereich neben Frankreich und den Niederlanden Dutzende weiterer Länder, schwerpunktmäßig in West- und Südost-Europa, im Nahen Osten sowie in Nord- und Westafrika. Doch das Zentrum der Zusammenlegung liegt geografisch im westlichen Deutschland: Und so soll die neue Einheit dann „Neuapostolische Kirche Westdeutschland“ heißen.
Das passt begrifflich gut zu der Körperschaft „Süddeutschland“ sowie der unlängst fusionierten Gebietskirche „Nord- und Ostdeutschland“. Gemeinsam mit der noch eigenständigen Einheit „Berlin-Brandenburg“ gibt es in Deutschland dann vier Gebietskirchen.
Hand in Hand auf dem Weg
Bereits geschrieben ist die Verfassung der künftigen Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Entwurf entstand aus den beiden bestehenden Satzungen und mit Blick auf das entsprechende Regelwerk aus Nord- und Ostdeutschland. Das Papier ist seit Ende Juni auf dem Weg durch die kirchlichen und behördlichen Instanzen. In Kraft gesetzt werden soll die Verfassung Mitte Januar 2018.
Derweil arbeiten die Kirchenverwaltungen bereits intensiv zusammen. Seit Anfang Juni sind sie organisatorisch zusammengelegt. Jetzt werden die Abteilungen nach und nach umstrukturiert. Einbezogen sind dabei nicht nur die Standorte in Dortmund und Frankfurt, sondern auch die Verwaltungen der rechtlich eigenständigen Kirchen in Frankreich und den Niederlanden.
Insgesamt läuft diese Fusion bislang so gut, dass es dafür sogar ein offizielles und öffentliches Lob gab: „Ich liebe es, diese beiden Bezirksapostel zusammenarbeiten zu sehen“, sagte Stammapostel Jean-Luc Schneider kürzlich während eines Gottesdienstes in Évreux (Frankreich). „Hand in Hand, jeder in seiner Rolle. – Ich bin stolz auf meine Kirche und ich bin stolz auf meine Brüder.“
Grafik: NAK Nordrhein-Westfalen