Die großen Gebietskirchen haben ihre Hausaufgaben gemacht – und gute Noten bekommen. Erste Ergebnisse in Sachen „Good Governance“ liegen jetzt der internationalen Kirchenleitung vor: worum es dabei geht und wofür es gut ist.
„Keine größeren, systematischen Governance-Probleme festgestellt“ – So lautete das Ergebnis einer ersten Runde beim Self-Assement. Momentmal?! Self-Was? Gover-Wer?
Auch eine Kirche braucht weltliche Strukturen, um gemeinsames Glaubensleben zu ermöglichen. So ist auch die Neuapostolische Kirche International (NAKI) mit Sitz in Zürich strukturiert: einerseits die Bezirksapostelversammlung mit geistlichem Schwerpunkt und andererseits die Delegiertenversammlung für Organisationsfragen.
Und so befassten sich die Vertreter aller Bezirksapostelbereiche im Rahmen der Pfingstversammlung in Zürich (Schweiz) am vergangenen Freitag mit dem Thema „Good Governance“. Dabei geht es um die Einhaltung bestimmter Prinzipien zur Führung, Entscheidungsfindung und Kommunikation von Informationen in den Gebietskirchen.
Eine andere Art von Geboten
Entsprechende Richtlinien hatte die Delegiertenversammlung vor einem Jahr in Kapstadt (Südafrika) verabschiedet: Im Zentrum stehen dabei zehn Prinzipien:
- Einheit: Sowohl die NAKI als auch die Gebietskirchen verpflichten sich, ihre Einheit als weltweit tätige Kirche zu fördern.
- Kontinuität: Die Leitungsorgane sollen für ein Umfeld sorgen, das Stabilität schafft, damit die Kirche ihre Mission erfüllen kann.
- Gemeinsame Entscheidungsfindung: Ab einer bestimmten Tragweite sind Entscheidungen in einem Gremium durch Mehrheitsbeschluss zu treffen.
- Informierte Entscheidungsfindung: In den Leitungsgremien sollen die notwendigen Kompetenzen möglichst vertreten, aber zumindest zugänglich sein.
- Verantwortung: Die Verantwortung für Entscheidungen liegt beim Bezirksapostel und dem Vorstand.
- Ethisches Handeln: Die Mitglieder der Leitungsorgane sollen Offenheit, Integrität, Vertraulichkeit und Respekt vorleben und im besten Interesse der Betroffenen handeln.
- Sorgfaltspflicht: Bei Ausgabeentscheidungen sollen sich die Leitungsgremien immer bewusst sein, dass die finanziellen Mittel der Kirche von Spendern kommen, die durch ihre Beziehung zu Gott motiviert sind.
- Aufsicht: Der Vorstand der Gebietskirche soll sicherstellen, dass auf den diversen Organisationsebenen angemessene Kontrollen erfolgen.
- Transparenz: Eine angemessene und regelmäßige Kommunikation mit den Kirchenmitgliedern und der Öffentlichkeit ist erforderlich.
- Stellvertretung: Die Generalversammlung einer Gebietskirche hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der Kirchenmitglieder zu vertreten.
Selbstkontrolle nach Fahrplan
Damit hatten die Bezirksapostelbereiche ihre Hausaufgaben: Sie mussten ein ganzes Paket an Fragen beantworten, die sich aus den Prinzipien und ihren weiterführenden Richtlinien ergeben. Gefragt waren die Vorstandsgremien der führenden Gebietskirchen. Sie beantworteten die Fragen für sich und für jene weiteren Gebietskirchen, die sie organisatorisch betreuen.
Das Ergebnis: Es konnten bislang keinerlei schwerwiegende systemische Mängel festgestellt werden. Die Befragung wird weiter analysiert und bestehender Optimierungsbedarf soll angegangen werden. Derweil geht die Selbstkontrolle in eine zweite Runde. Nach den größeren Gebietskirchen nehmen sich die Bezirksapostelbereiche jetzt die kleineren Gebietskirchen vor.
Mit gutem Beispiel voran
NAKI hatte im eigenen Haus mit entsprechenden Maßnahmen angefangen. So hatten die jüngsten Statuten die Entscheidungsbefugnisse des Stammapostels in Finanzfragen beschränkt und die darüberhinausgehende Verantwortung auf den neu geschaffenen Vorstand als Kollegialorgan übertragen.
Mit dem Thema „Good Governance“ setzt die Neuapostolische Kirche ihre kirchenstrategische Arbeit um internationale Standards fort. Dazu gehörten in vergangenen Jahren die Minimalanforderungen für den Betrieb von Gemeinde sowie die globale Risiko-Abschätzung für den Bestand von Gebietskirchen.
Einen Überblick über weitere Themen der Bezirksapostelversammlung gibt nak.org.