Neue Statuten der Neuapostolischen Kirche einstimmig verabschiedet
Zürich. Die Internationale Apostelversammlung am 21. Mai 2010 in Kapstadt (Südafrika) verabschiedete einstimmig eine Revision der Statuten der Neuapostolischen Kirche International, kurz NAKI. Neben vielen kleinen Änderungen wurde vor allem eine sog. Delegiertenversammlung eingeführt, um die Versammlungskosten zu reduzieren. Mittlerweile ist die Eintragung der revidierten Statuten im Handelsregister des Kantons Zürich erfolgt.
NAKI ist ein Verein nach Schweizer Recht. Mitglieder sind der Stammapostel, die Bezirksapostel und alle Apostel weltweit. Das Gesetz verlangt, dass sich die Mitglieder eines Vereins mindestens einmal pro Jahr zu einer Versammlung treffen, damit sie ihre Rechte und Pflichten ausüben können. Durch regelmäßig stattfindende Apostelversammlungen entstehen hohe Kosten. Schon längere Zeit hatten der Stammapostel und die Bezirksapostel darüber beraten, wie diese Kosten reduziert werden könnten. Der Ausweg ist das Delegationsprinzip: Die Mitglieder delegieren für definierte Geschäfte ihre Rechte an einen Vertreter (Delegierten), der von ihnen gewählt wird.
Weitere Änderungen in den neuen Statuten: Die Bezirksapostelversammlung befasst sich in erster Linie mit seelsorgerischen Fragen, mit der Wahrung einer einheitlichen Lehre und der Erarbeitung von Leitlinien für kirchliche Themen sowie der Behandlung von gegenwartsbezogenen Fragen. Neben den internationalen Bezirksapostelversammlungen sollen künftig auch regionale Bezirksapostelversammlungen (BAV Europa, Asien und Afrika) stattfinden, ebenso sind künftig auch regionale Apostelversammlungen geplant. Schliesslich wurde die Revisionsstelle von NAKI (PricewaterhouseCoopers) im Handelsregister eingetragen.
Hier können Sie die aktuellen NAKI-Statuten als PDF-Dokument öffnen.