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Reger Austausch in der Apostelversammlung

Mai 14, 2016

Author: Andreas Rother

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Eine Apostelversammlung der anderen Art erlebte die Neuapostolische Kirche zum Auftakt des Pfingsttreffens in Frankfurt am Main. Statt einer programmatischen Ansprache widmete sich der Stammapostel ganz dem Zuhören. Und dabei ging’s nur um ein Thema.

Stammapostel Jean-Luc Schneider macht ernst: Dass das Apostelamt das lehrsetzende Amt ist, steht für ihn nicht nur auf dem Papier des Katechismus. Sondern das lebt der Kirchenleiter kollegial auch jenseits des Kreises der Bezirksapostel.

Interessante und konstruktive Diskussion

Deshalb verzichtete er zu Beginn der Apostelversammlung heute auf die traditionelle Ansprache mit geistlichen Betrachtungen und programmatischen Aussagen. Stattdessen gehörte der gesamte Vormittag dem Austausch mit den insgesamt 36 Aposteln und sieben Bezirksaposteln, die aus allen Gebietskirchen Europas nach Frankfurt gekommen waren. „Es war eine sehr interessante und konstruktive Diskussion“, lobt der Stammapostel das „brüderliche Miteinander“.

Dabei kannte die Apostelversammlung nur ein Thema: das Amtsverständnis. In dieser Sache hatte der Kirchenleiter die rund 350 Apostel der Neuapostolischen Kirche bereits schriftlich einbezogen. Doch nun hatten die europäischen Apostel erstmals die Gelegenheit, über das Thema im großen Plenum gemeinsam zu diskutieren.

Amtsvollmachten und Organisationsstruktur

Was gibt es da nach 150 Jahren neuapostolischer Tradition noch groß zu bereden? So einiges, was im Katechismus der Neuapostolischen Kirche (KNK) noch nicht ausformuliert ist – das hatte schon Stammapostel Wilhelm Leber deutlich gemacht. Unter seinem Nachfolger begann im Frühjahr 2014 die Arbeit in den kirchlichen Gremien.

Der Rahmen ist klar. In der Neuapostolischen Kirche gibt es drei Amtsebenen mit unterschiedlichen geistlichen Vollmachten (KNK 7.6):

  • Das Diakonenamt, als vielseitiger Dienst an der Gemeinde (KNK 7.9.2.) bis hin zur Verkündigung des Wortes Gottes (KNK 7.7).
  • Die priesterlichen Ämter, die darüber hinaus Auftrag und Vollmacht haben, die Heilige Wassertaufe zu spenden, die Sündenvergebung zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern und zu spenden (KNK 7.9.1).
  • Das Apostelamt, das außerdem die Vollmacht hat mit Heiligem Geist zu taufen (KNK 7.4) und Amtsträger zu ordinieren (KNK 7.7).

Darüber hinaus gibt es – in Verbindung mit einem Amt – auch Beauftragungen mit hierarchischem Charakter: Gemeindevorsteher oder Bezirksvorsteher, Bezirksapostelhelfer oder Stammapostelhelfer (KNK 7.10).

Beratung weltweit in der zweiten Runde

Was ist ein Amt, was ist ein Dienst? Was ist Amtsvollmacht und was Amtsauftrag? Was ist geistliches Amt und was ist Organisationshierarchie? Das sind die Fragen, die derzeit zur Debatte stehen. Die theologische Grundlagenarbeit hat die kirchliche Arbeitsgruppe „Glaubensfragen“ geleistet. Darüber berät die Bezirksapostelversammlung (BAV) als oberstes Leitungsgremium der Neuapostolischen Kirche regelmäßig seit März 2015.

Auf Initiative von Stammapostel Schneider sind alle Apostel der Welt um Stellungnahme gebeten worden. Mit den Rückmeldungen aus den 19 Bezirksapostelbereichen beschäftigte sich die BAV bei ihrer jüngsten Sitzung. Die Ergebnisse gehen nun wieder in die Fachgruppe, die eine weitere weltweite Beratungsrunde vorbereitet.

Mai 14, 2016

Author: Andreas Rother

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