Das Wort scheint ungewohnt. Doch die Sache ist gut bekannt: Der Heilige Geist wirkt in der Kirche. Wie, wann und wo – das rückt ein aktuelles Lehrschreiben ins Blickfeld.
Um die „Epiklese“ dreht sich die jüngste Sonderausgabe der Leitgedanken, der Zeitschrift für neuapostolische Geistliche. Der Begriff stammt aus dem Altgriechischen, heißt so viel wie anrufen oder herbeirufen und es geht um den Heiligen Geist.
Alles, was Kirche ausmacht, steht nach neuapostolischer Lehre im unmittelbaren Verhältnis zum Heiligen Geist. Doch die „Gegenwart Gottes, des Heiligen Geistes“ könne „nicht als etwas Selbstverständliches vorausgesetzt“ werden, sondern müsse „immer wieder aufs Neue erbeten“ werden, heißt es in den Sonderleitgedanken 2/2026.
Die Kraft hinter den Sakramenten
„Nicht die Kirche oder das Amt, das die Sakramente spendet, sind Ursprung der Sakramente, sondern allein Gott“, betont das Lehrschreiben: Und beschreibt den Heiligen Geist als die wirkende Kraft in der Heiligen Wassertaufe, im Heiligen Abendmahl und in der Heiligen Versiegelung. In der Liturgie, dem gottesdienstlichen Ablauf, hat die Bitte um seine Gegenwart, die ausdrückliche Epiklese, aber unterschiedliche Plätze.
Beim Heiligen Abendmahl gehört die Anrufung des Heiligen Geistes in das Opfergebet nach der Verkündigung der Sündenvergebung (Freisprache) und vor die Aussonderung der Hostien. Dazu gibt es seit einiger Zeit eine konkrete Empfehlung. Diese enthält zwei Bitten. Zum einen, dass die Gemeinde in Brot und Wein den Leib und das Blut Christi empfangen. Und zum anderen, dass die Gemeindemitglieder das Heilige Abendmahl würdig genießen können.
Bei der Heiligen Wassertaufe hat die Epiklese ihren Platz innerhalb des Segens, der unmittelbar nach der Taufhandlung gespendet wird. Gemäß der aktuellen Liturgie spricht der Geistliche den Heiligen Geist als den Schöpfer des neuen Menschen an, der sich nach dem Vorbild Christi entwickelt, und bittet um Begleitung und Bewahrung.
Bei der Heiligen Versiegelung findet sich die Anrufung des Heiligen Geistes in dem Gebet zwischen dem Ja-Wort der Empfangenden und der Handauflegung. Dabei geht es um den Segen Gottes, um die Gabe des Heiligen Geistes sowie die Kraft, diese Gabe wirksam werden zu lassen.
Die Kraft hinter den Amtshandlungen
Auch bei den Amtshandlungen sieht die Liturgie eine Epiklese vor. Sie findet vor der eigentlichen Handlung statt, und zwar innerhalb des Gebets, das auf das Ja-Wort der Gefragten folgt.
Bei der Ordination, als der Bevollmächtigung im Namen Gottes zu reden und zu handeln, steht im Mittelpunkt die Bitte an Gott, den Heiligen Geist, Segnung, Heiligung und Vollmacht zum Amt zu schenken. Bei der Beauftragung, also der Übertragung einer Leitungsfunktion im Zusammenhang mit einem geistlichen Amt, werden Segnung und Heiligung erbeten. Und bei der Ernennung, also der Übertragung einer Funktion zur Unterstützung leitender Geistlicher, um den Beistand bei der Ausübung.
Entscheidend dabei ist: Das Apostolat ist nicht der eigentlich Wirkende bei der Ordination, sondern Gott allein. „Sein Handeln geschieht nicht aus eigener Macht und Verfügungsgewalt, sondern in der Kraft des Heiligen Geistes“, macht die Leitgedanken-Sondernummer deutlich. Geistliche können „nur in dieser Kraft zum Wohl der Gemeinde und der einzelnen Menschen wirken“.
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