Was ist ein Amt? Wie funktioniert es? Wer kann es tragen? Die Neuapostolische Kirche hat ihr Verständnis davon ausformuliert. Zum Abschluss der nac.today-Serie hier der große Überblick – als Einstieg zum Besser-Verstehen.
Alles, was Menschen für die Gemeinschaft der formgerecht Getauften tun, ist ein Dienst in der Kirche Christi. Wo aber ausdrücklich im Namen Gottes geredet und gehandelt wird, da bedarf es des Amtes.
Jesus Christus hat das Amt gestiftet, indem er Vollmachten an die Apostel übertragen hat. Seine Doppelnatur mit unsichtbarer göttlicher Seite und sichtbarer menschlicher Seite bestimmt auch das Wesen des Amtes.
Eine verbindliche Ämterordnung hat weder Jesus noch das urkirchliche Apostolat vorgegeben. Berichtet wird von unterschiedlichen Funktionen und Gaben. Die Dreistufigkeit von Kirchenleitung, Priestertum und Diakonat entwickelte sich erst in nachtestamentlicher Zeit.
Amtsvollmacht und Amtsauftrag
Maßgeblich für das Amt sind die Vollmachten. Daran gemessen kennt die Neuapostolische Kirche traditionell nur drei Stufen – Apostel, Priester und Diakon. Frühere Zwischenstufen hatten keine anderen Vollmachten, sondern eher unterschiedliche Führungsaufgaben.
Geistliche werden durch Ordination eingesetzt, Führungskräfte durch Beauftragung und deren Helfer per Ernennung. Ihr Wirkungskreis wird durch den Amtsauftrag festgelegt, der sich auf äußere Zusammenhänge bezieht. Das Amt ist – im Gegensatz zum Sakrament – keine unauslöschliche Prägung der Person.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Mit den Amtsvollmachten können sowohl Männer als auch Frauen betraut werden: Sie sind gleichermaßen als Ebenbild Gottes geschaffen und haben somit die gleiche Würde und den gleichen Auftrag. Das dokumentieren der erste und der zweite Schöpfungsbericht in ähnlicher Weise. Einen Unterschied macht erst der Sündenfall.
Jesus Christus berief zwar nur Männer zu Aposteln. Doch das war kein Gender-Statement, sondern ein Signal zur Wiederherstellung des Gottesvolkes. Frauen machte Jesus zu Kronzeugen seiner Auferstehung. Und in der Urkirche dienten sie in führenden Funktionen.
Je weiter sich das kirchliche Amt ausbildete, umso mehr dominierten Männer. So finden sich im Neuen Testament vereinzelt Sprechverbote und Lehrverbote für Frauen im Gottesdienst. Doch diese sind eher kulturell und kaum theologisch begründet. Und sie widersprechen anderen Bibelstellen.
Ausersehung und Berufung
Mangels Lehre und wegen der Widersprüche muss das Apostolat seine Vollmacht ausüben, die Kirchenordnung zu gestalten – bei der Ämterbesetzung ebenso wie bei der Ämterstruktur. Entscheidend ist: Frauen und Männer sind von gleichem Wesen und gleiche Würde, in gleicher Weise erlösungsbedürftig, gleichermaßen eins in Christus sowie im gleichen Maße zum Priestertum der Gläubigen und im Friedensreich berufen.
Die Ordination von Frauen hat durchaus Tradition in der Neuapostolischen Kirche: Rund die Hälfte ihrer Geschichte kannte sie die Einrichtung der Diakonisse – übernommen von der Katholisch-apostolischen Kirche. Die Diakonissen wurden auf gleiche Weise eingesetzt wie männliche Amtsträger.
Unabhängig vom Geschlecht gilt: Es ist Gott, der einen Menschen zum Amt ausersieht. Und es liegt am Apostolat, diese Berufung zu erkennen. Auch wenn das manchmal schief gehen kann: Das Reden und Handeln in Namen Gottes bleibt wirksam.
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