Neuapostolische Kirche Schweiz erhält Gaststatus in der AGCK

„Die Neuapostolische Kirche hat in ihrem Kontakt zu anderen Kirchen und christlichen Gemeinschaften seit Jahren einen bedeutenden Entwicklungsprozess vollzogen. Auf der Basis der Charta Oecumenica wollen wir unseren Beitrag leisten, das Evangelium Jesu Christi gemeinsam mit anderen gläubigen Christen weiter zu tragen.“ so Apostel Heinz Lang.

Seit gestern, 9. April 2014, ist die Neuapostolische Kirche in der Schweiz Gastmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH). Zur Überreichung der Mitgliedsurkunde waren die Apostel Heinz Lang und Volker Kühnle zur Sitzung nach St. Gallen gereist.

Einstimmiger Beschluss

Der Beschluss der AGCK, die Neuapostolische Kirche im Gaststatus aufzunehmen, fiel einstimmig aus. In der Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft heißt es, dass die Neuapostolische Kirche in den letzten Jahren maßgebliche Anstrengungen in der Ökumene unternommen habe. Dies sei der Grund gewesen, warum das Präsidium der AGCK-CH der Plenarversammlung den Antrag auf Aufnahme in den Gaststatus empfohlen habe.

Fünf Jahre Erfahrung sammeln

Eine Klausel in der Mitgliedsurkunde besagt, dass nach fünf Jahren beide Seiten die Erfahrungen mit dem Gaststatus überprüfen werden. Insbesondere werde die AGCK die Entwicklung der Neuapostolischen Kirche International und die ökumenische Zusammenarbeit der lokalen NAK-Gemeinden beobachten. Dazu sollen die Gespräche in der Gesprächskommission von NAK und AGCK weitergeführt werden.

Konsultationen auch in Deutschland

In Deutschland geht die Neuapostolische Kirche einen ähnlichen Weg. Zurzeit finden Gespräche zwischen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und der Neuapostolischen Kirche statt. Ebenso sind Konsultationen mit den lokalen Arbeitsgemeinschaften geplant, in denen neuapostolische Kirchengemeinden bereits über eine Gastmitgliedschaft verfügen. Im Anschluss daran ist eine gemeinsame Erklärung der ACK und der Neuapostolischen Kirche geplant, wie künftig im Rahmen des für beide Seiten Möglichen eine Zusammenarbeit stattfinden kann. Nach einer angemessenen Zeit – beide Seiten verständigten sich auf drei Jahre der Reflexion und Kommunikation – soll eine Bilanz gezogen und das weitere Vorgehen besprochen werden.

Quelle und weitere Informationen: NAK International

Artikel-Infos


Datum:
Schlagworte: