Kirche weitet Schutzprogramm aus

Klare Worte, starke Taten: Frei nach dieser Devise bleibt die Neuapostolische Kirche dran im Kampf gegen sexuelle Übergriffe und Missbrauch. Das zeigte sich auch bei den Tagungen der Bezirksapostel in dieser Woche.

Die Worte lassen kein Zweifel aufkommen: „Die Neuapostolische Kirche missbilligt aufs Schärfste alle Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen beeinträchtigen.“ So steht es in den neuen Richtlinien für Amtsträger (RfA), die derzeit in Arbeit sind und voraussichtlich im kommenden Jahr verteilt werden.

Das von der internationalen Bezirksapostelversammlung beschlossene Regelwerk gilt weltweit – und damit auch der Abschnitt 3.20.12, „Schutz vor sexueller Gewalt“. Das macht deutlich: Alle Gebietskirchen haben sich zu Vorbeugung, Aufklärung und Aufarbeitung verpflichtet.

Denn: „Begründete Verdachtsfälle werden unverzüglich den vom geltenden Gesetz des jeweiligen Landes dafür vorgesehenen Stellen gemeldet“, heißt es weiter in den RfA. Und: „Die Bezirksapostel erlassen Regelungen zur Prävention und zum Umgang mit sexuellen Übergriffen in der Seelsorge und zur Zusammenarbeit mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden.“

Bericht aus der Praxis

Das sind weit mehr als bloße Worte. Denn die Umsetzung läuft schon längst. Darum ging es auch während der Bezirksapostelversammlung Afrika am vergangenen Mittwoch in Zürich (Schweiz). Dort berichtete Bezirksapostel John L. Kriel über die Fortentwicklung des entsprechenden Programms im Arbeitsbereich Afrika-Süd.

Seit Juli 2020 ist in Südafrika eine umfassende Richtlinie für den Umgang „mit jeglicher Form von sexuellen Fehlverhalten“ durch Amts- oder Funktionsträger in Kraft. Das Konzept legt Verantwortlichkeiten fest, beschreibt Präventionsmaßnahmen, installiert Verfahren für Verdachtsfälle und skizziert die Seelsorge für Betroffene. Zentrale Anlaufstelle ist ein mit Experten besetztes Gremium jenseits der Amtshierarchie.

Bestätigt und erweitert

Diese Vorschriften wurden jetzt – wie vorgesehen – im zweijährigen Turnus – erstmals durch ein weiteres, unabhängiges Fachgremium überprüft und bestätigt. Derweil arbeitet die Gebietskirche daran, das Programm auch auf die Länder Botswana und Namibia auszuweiten.

Dort fanden im August beziehungsweise Oktober jeweils Workshops statt, um die Führungsebene für das Thema zu sensibilisieren und einen Zeitplan zur Umsetzung festzulegen. Regionale Fachgremien sind eingerichtet. Die Vorschriften sollen ab März 2023 greifen.

Spenden und Kontrollen

Vorbeugung, Aufklärung, Aufarbeitung – das sind ebenfalls die drei Säulen bei der „Konzeption Achtsamkeit“ in Süddeutschland. Das Programm entstand 2015 und startete 2016. Neben Richtlinien gehören dazu auch Sensibilisierungs- und Schulungsveranstaltungen für den achtsamen Umgang mit der Problematik. Ein wichtiges Element ist ein Verhaltenskodex in zehn prägnanten Punkten.

Hier steht ebenfalls ein Prüf- und Beratungsgremium mit Ärzten, Psychologen und Juristen bereit – wie zum Beispiel auch in Nord- und Ostdeutschland. In beiden Gebietskirchen – ebenso wie in Westdeutschland – sind Amts- und Funktionsträger schließlich verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis abzugeben, das ein Anwalt mit Blick auf einschlägige Straftaten kontrolliert.

Der Einsatz im Kampf gegen sexuelle Übergriffe endet aber nicht an der Kirchentür. So arbeitet das kirchliche Hilfswerk „human aktiv“ seit Jahren mit der Kinderschutzstiftung „Hänsel + Gretel“ zusammen. Rund 150.000 Euro sind so in diverse Projekte geflossen, zuletzt in die Verteilung von „Starke-Kinder-Kisten“ in Kindergärten und Grundschulen. Schließlich heißt es in der neuen RfA-Ausgabe: „Der Schutz vor sexueller Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der auch die Neuapostolische Kirche verpflichtet ist.“


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Andreas Rother
18.11.2022
Soziales Engagement, International