Auf dem Weg: das Handbuch zum Amt

Drei Bücher brauchen die Geistlichen der Neuapostolische Kirche mindestens: die Bibel, den Katechismus und die Richtlinien zur Amtsführung. Letzteres Werk ist gerade an die Gebietskirchen gegangen, um dort den letzten, regionalen Schliff zu bekommen.

Geplant war das so nicht, aber: Exakt 30 Jahre nach seinem Vorläufer ist das neue Regelwerk auf dem Weg – und das nicht zum ersten Mal. Denn die Hauptausgaben datieren auf die Erscheinungsjahre 1933, 1963, 1993 und jetzt 2023.

Weltweit gültig und verbindlich

Die Vorgaben sollen die Einheit der Kirche fördern und Sicherheit bei kirchlichen Tätigkeiten vermitteln, schreibt Stammapostel Jean-Luc Schneider im aktuellen Vorwort. Sie stellen einen weltweit gültigen und verbindlichen Rahmen dar, der aber auch Rücksicht auf die kulturellen Unterschiede nimmt.

Es sind Richtlinien und „keine engherzigen Gebote“ – so formulieren es schon die Vorversionen. Geregelt werden zum einen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Amtsträger und Amtsträgerinnen. Zum anderen geht es in den „Richtlinien für Geistliche“ um die Liturgie der Gottesdienste sowie der Sakramente und Segenshandlungen.

Auf dem neusten Stand

Seit der jüngsten Ausgabe von 1993 hat sich eine Menge getan: 1998 kam das „Leitbild Führen und Dienen“, 2007 die „Mission und Vision der Kirche“, 2010 die erweiterte Liturgie, 2012 der Katechismus, 2019 das konkretisierte Amtsverständnis und 2023 die Frauenordination. Angesichts der Entwicklungen hatten die „Richtlinien für Amtsträger“ schon ab 1997 und dann noch mal 2003 Ergänzungshefte beigelegt bekommen.

Neu aufgenommen worden sind auch Kompetenzprofile für Geistliche, Lehrkräfte und Jugendbetreuer. Sie beschreiben Kernaufgaben und persönliche Voraussetzungen. Zwar gilt weiterhin die Überzeugung, dass die Ausersehung zum Amt im göttlichen Willen begründet ist. Doch soll bei einer Berufung auch die notwendigen Fähigkeiten berücksichtigt werden.

Dem Schutz verpflichtet

Neu ist auch, dass die Kirche ihre Antworten auf bestimmte gesellschaftliche Fragen gibt und entsprechende Regelungen trifft: „Die Neuapostolische Kirche missbilligt aufs Schärfste alle Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen beeinträchtigen. Der Schutz vor sexueller Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der auch die Neuapostolische Kirche mit ihren Geistlichen verpflichtet ist“, heißt es in den Richtlinien.

Und weiter: „Die Neuapostolische Kirche toleriert keine sexuellen Übergriffe von Geistlichen und Gemeindemitgliedern in Ausübung ihres kirchlichen Dienstes. Begründete Verdachtsfälle werden unverzüglich den vom geltenden Gesetz des jeweiligen Landes dafür vorgesehenen Stellen gemeldet.“

Raum für Regionales

Die Gebietskirchen sind aufgerufen, Regelungen zur Prävention und zum Umgang mit sexuellen Übergriffen in der Seelsorge und zur Zusammenarbeit mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu erlassen. Das ist aber längst nicht der einzige Punkt, für den die Bezirksapostel regionale Ausführungsbestimmungen formulieren können.

Die Rahmenvorgaben können auch um Detailregelungen ergänzt werden, die kulturelle Unterschiede, örtlichen Lebensbedingunge und das jeweilige Landesrecht betreffen. Dazu gehört unter anderem der Bereich Musik und Unterrichtswesen. Diese Arbeiten laufen derzeit in den Kirchenverwaltungen.

Stetigkeit im Wandel

Die Regionalisierung steht in der Tradition der Vorgängerausgaben. So schrieb Stammapostel Walter Schmidt schon 1963: „Ferner muss in der Arbeit der Amtsträger den örtlichen Gepflogenheiten Rechnung getragen werden.“

Und die „Notwendigkeit, das bestehende Richtlinienbuch den heutigen Verhältnissen anzupassen“, wie es Stammapostel Richard Fehr 1993 formulierte, war schon von Anfang an im Blick: „Sollten sich Verbesserungen oder Änderungen als notwendig erweisen, so wird dies bei einer Neuauflage Berücksichtigung finden“, heißt es bereits in dem Vorwort von 1933 in der Amtszeit von Stammapostel Johann Gottfried Bischoff.

„Selbstverständlich sind die kirchlichen Regelungen erforderlich.“, betont Stammapostel Schneider in der aktuellen Ausgabe. Gleichwohl: „Die Liebe zu Gott und den Menschen steht aber über allem.“

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Andreas Rother
05.10.2023
Amt, Gottesdienst, International