Die Liturgie der Neuapostolischen Kirche ab dem 1. Advent 2010
Zürich. Die Liturgie ordnet und regelt die Abfolge von Musik, Gebeten, Lesung, Predigt und Sakramentsverwaltung innerhalb des Gottesdienstes. Mit Beginn des neuen Kirchenjahres tritt in der Neuapostolischen Kirche eine Reform in Kraft. Insbesondere die Feier des Heiligen Abendmahls soll mit angereicherten Liturgieelementen noch würdiger gestaltet werden. Stammapostel Wilhelm Leber, internationaler Kirchenleiter, erklärte dazu, dass die neue Liturgie mehr Feierlichkeit in den Gottesdienstablauf tragen werde.
Der Gottesdienstbeginn
Nach dem Gemeindelied am Beginn des Gottesdienstes steht die feierliche Anrufung des dreieinigen Gottes: „In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Damit ist Gott, der Vater, Gott, der Sohn, und Gott, der Heilige Geist, in der Gemeinde anwesend. Nach dem Eingangsgebet und dem Vorlesen des Bibelwortes, das dem Gottesdienst zugrunde liegen wird, folgt ein musikalischer Beitrag durch Chor oder Gemeinde.
Zu besonderen Hochfesten im Ablauf des Kirchenjahres soll künftig eine Bibellesung eingeschoben werden. Sie wird vor dem Altar, nicht vom Altar vorgetragen und soll dem besseren Verständnis des Kirchenfestes dienen.
Der Predigtteil
Es folgt die Predigt. Zwischen dem Hauptteil der Predigt und weiteren Predigtzugaben bereichern musikalische Beiträge in Form von Gesang oder Instrumentalspiel das gottesdienstliche Geschehen. Diese sollen möglichst viele Gottesdienstteilnehmer einbeziehen und im Rahmen der vorgegebenen Literatur die Vielfalt der musikalischen Möglichkeiten der Gemeinde deutlich werden lassen. Alle Predigtteile werden mit „Amen“ abgeschlossen. Die Gemeinde antwortet jeweils mit „Amen“.
Der Sakramentsteil
Der nun folgende Sakramentsteil beginnt mit einer Vorbereitung auf die Sündenvergebung oder auf das Heilige Abendmahl. Sie soll die Gemeinde auf die Wichtigkeit der folgenden Augenblicke einstimmen. Dazu dient auch das gemeinsame Singen eines Bußliedes, welches das Sündenbekenntnis vor Gott und voreinander unterstützen soll. Anschließend spricht die Gemeinde das Unservater. Die folgende Proklamation oder Freisprache geschieht im Auftrag des Apostels und im Namen unseres Herrn Jesus Christus. Im anschließenden Opfergebet wird an Leiden und Tod des Gottessohnes erinnert.
Fallweise werden an dieser Stelle des Gottesdienstes, also vor der Feier des Heiligen Abendmahls, weitere Sakramentsspendungen und Handlungen vollzogen: die Heilige Wassertaufe, die Heilige Versiegelung, die Aufnahme oder die Konfirmation. Diese Handlungen stellen ein Bekenntnis dar, das zur dauerhaften Teilnahme am Heiligen Abendmahl berechtigt (Bekenntnismahl).
Mit dem sichtbaren Abdecken der Abendmahlsgefäße beginnt die Feier des Heiligen Abendmahls. Durch Konsekration oder Aussonderung werden die Hostien für die Abendmahlsfeier geweiht. Die neue Aussonderungsformel lautet: „In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, sondere ich aus Brot und Wein zum Heiligen Abendmahl und lege darauf das einmal gebrachte, ewig gültige Opfer Jesu Christi. Denn der Herr nahm Brot und Wein, dankte und sprach: Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird. Das ist mein Blut des neuen Bundes, das vergossen wird für viele zur Vergebung der Sünden. Esst und trinkt! Das tut zu meinem Gedächtnis. Denn sooft ihr von diesem Brot esst und von diesem Wein trinkt, verkündigt ihr den Tod des Herrn, bis er wiederkommt. Amen!“
In diesen Worten spiegelt sich das Abendmahlsverständnis der Neuapostolischen Kirche, das eine Erinnerung an das damals Geschehene, die Gegenwärtigkeit des Opfers Christi, das Gedächtnis sowohl an sein bitteres Sterben als auch an seine Verheißung, das Bekenntnis zum Tod des Herrn und den Hinweis auf seine Wiederkunft beinhaltet. Anschließend findet die Darreichung an Amtsträger und Gemeinde statt. Die Spendung des Heiligen Abendmahls ist dann beendet, wenn der Letzte, der das Heilige Abendmahl empfangen hat, „Amen“ gesagt und die geweihte Hostie zu sich genommen hat. Wenn alle Kelche wieder auf den Altar zurückgestellt wurden und die Musikbeiträge zur Feier des Heiligen Abendmahls verklungen sind, werden die Abendmahlsgefäße wieder zugedeckt – ein für die Gemeinde wahrnehmbarer Akt.
Weitere Handlungen und Gottesdienstschluss
Es folgen fallweise weitere Segenshandlungen oder Ordinationen. Auch hierzu kann ein musikalischer Rahmen vorgesehen werden. Mit dem Schlussgebet und dem Schlusssegen nach den Worten aus 2 Kor 13.13: „Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen! Amen.“ wird der Gottesdienst beendet. Diese Segnung wird mit ausgebreiteten Armen gespendet. Die Gemeinde bestätigt den Schlusssegen mit dem liturgischen Gesang des dreifachen „Amen“. Nun schließt der Dienstleiter die Bibel. Ein abschließender Musikbeitrag beendet den Gottesdienst.
Zusammenfassung
Neue oder erweiterte Liturgieelemente sind: Bibellesung an christlichen Hochfesten, Bußlied vor der Feier des Heiligen Abendmahls, Abdecken und Zudecken der Kelche als separater, wahrnehmbarer Akt, angereicherte Aussonderungsformel, dazwischen jeweils Momente der Stille. Diese Form der Liturgie soll die Feierlichkeit des gottesdienstlichen Geschehens fördern, zu größerer Ausführlichkeit des Abendmahls anleiten und die Gemeinde mehr in das Gottesdienstgeschehen einbeziehen. Sie ist gültig am dem 1. Advent 2010.
I. Gottesdienstbeginn
Eingangslied, Trinitarischer Eingang, Eingangsgebet, Verlesen des Bibelwortes, Chor- oder Gemeindegesang, Bibellesung (an Festtagen)
II. Predigtteil
Predigt, musikalischer Beitrag, Predigtzugaben
III. Sakramentsteil
Vorbereitung auf Sündenvergebung oder Heiliges Abendmahl, Bußlied, „Unser Vater“, Freisprache, Opfergebet, weitere Sakramente und Handlungen, Abdecken der Abendmahlskelche, Aussonderung (Konsekration) der Hostien zum Heiligen Abendmahl, Darreichung an Amtsträger, Bekanntgabe der musikalischen Beiträge zur Feier des Heiligen Abendmahls, Spendung des Heiligen Abendmahls, Zudecken der Abendmahlskelche
IV. Weitere Handlungen
Ordinationen oder weitere Segenshandlungen (z. B. Hochzeiten, Ehejubiläen)
V. Gottesdienstabschluss
Schlussgebet, Schlusssegen, abschließender Musikbeitrag