Amtsverständnis kommt Pfingsten 2019

Das neue Amtsverständnis erreicht die priesterliche Amtsstufe: Ab Pfingsten 2019 tritt auch hier die Trennung von geistlichem Amt und Leitungsfunktion in Kraft. Das hat die Bezirksapostelversammlung jetzt beschlossen.

Einmütig stimmten die neuapostolischen Kirchenleiter aus aller Welt während ihrer jüngsten Sitzung in Zürich dem Vorschlag von Stammapostel Jean-Luc Schneider zu. Er selbst wird das Konzept und seine Begründung zuvor per Video-Ansprache allen interessierten Glaubensgeschwister vorstellen. Und ebenfalls noch vor Pfingsten sollen zudem weitergehende Schulungen dazu für Amtsträger anlaufen.

Zwischen Amt und Funktion

Grundgedanke dabei ist die Trennung von eigentlichem Amt und institutioneller Verantwortung. Gemessen an den geistlichen Vollmachten gibt es nur drei Ämter:

  • Diakon (mit der Vollmacht zur Verkündigung des Wortes Gottes und zur Segnung der Gemeinde)
  • Priester (zusätzlich mit der Vollmacht zur Spendung der Heiligen Wassertaufe und des Heiligen Abendmahls, zur Freisprache und zu Segenshandlungen)
  • Apostel (zusätzlich mit der Vollmacht zur Spendung der Heilige Versieglung und zur Ordination)

Zwischenstufen unterscheiden sich nicht in der Amtsvollmacht, sondern lediglich im Maß hierarchischer Verantwortung. Deshalb werden Leitungsaufgaben nicht mehr durch Ordination übertragen, die der Übermittlung von Vollmachten dient. Die Berufung erfolgt stattdessen durch Beauftragung, die ebenfalls die Segnung und Heiligung zu dem jeweiligen Auftrag umfasst.

Zwischen Ordination und Auftrag

Umgesetzt ist dieser Ansatz bereits seit dem vergangenen Jahr für das Apostolat: Der Apostel wird ordiniert und der Bezirksapostel wird beauftragt. Dessen Helfer wird in seiner Stellvertreter-Funktion ernannt und dabei im Gebet gesegnet.

„Die Unterscheidung zwischen geistlichem Amt und Führungsfunktion wird auch Auswirkungen auf das priesterliche Amt haben“, hatte Stammapostel Schneider im Oktober 2017 nach einem europaweiten Gottesdienst für Amtsträger angekündigt.

Jetzt steht nicht nur der Termin fest. Es ist auch geklärt, dass die entsprechenden Leitungsfunktionen künftig die Bezeichnung „Gemeindevorsteher“ und „Bezirksvorsteher“ tragen. Übermittelt wird diese Aufgabe ebenfalls per Beauftragung.

Antworten auf Anschlussfragen

Dem geistlichen Amt widmet der 2012 erschienene Katechismus ein komplettes Kapitel. Dennoch sind die Ausführungen nicht abschließend. Denn beim Amt „stellen sich Anschlussfragen“, sagte Stammapostel Wilhelm Leber bereits 2013.

Seit Frühjahr 2014 trägt die kirchliche Arbeitsgruppe „Glaubensfragen“ die Grundlagen von theologischen Überlegungen bis hin zu historischen Hintergründen zusammen. Darüber entscheidet die internationale Bezirksapostelversammlung regelmäßig seit März 2015.

Vorläufiger Höhepunkt war das Jahr 2017: Mit der Veröffentlichung zweier Sonderausgaben der Amtsträger-Zeitschrift „Leitgedanken“ und mit der Verlautbarung von Stammapostel Schneider wurden erste Beschlüsse offiziell.

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