Erste Meldung am ersten Tag

Nulltoleranz: Diese Haltung vertritt die Neuapostolischen Kirche gegenüber sexuellem Missbrauch und Übergriffen. Das hat Stammapostel Jean-Luc Schneider im Rahmen der Bezirksapostelversammlungen in Zürich (Schweiz) deutlich gemacht.

„Ich möchte, dass den Amtsträgern absolut klar wird, was sexuelles Fehlverhalten anrichten kann! Sie müssen wissen, wie schlimm und schädlich das für die Seele ist!“ Das sagte der internationale Kirchenleiter während der Tagung der afrikanischen Bezirksapostel, mit der die aktuelle Sitzungsrunde begann.

Das Unterschreiben einer Absichtserklärung vor der Ordination sei das eine – wichtig sei aber vor allem, dass die Verantwortlichen in den Gemeinden und Bezirken in Prävention und Umgang mit solchen Fällen geschult werden. „Dies ist ein wichtiges Thema, bei dem gerade die Kirchen in der Verantwortung stehen“, ergänzte der Stammapostel. „Die Menschen, unsere Gemeinden und alle Glaubensgeschwister sollen wissen, dass die Neuapostolische Kirche sexuellen Missbrauch in aller Schärfe verurteilt und auch übergriffiges Verhalten nicht toleriert!“

Richtlinie zeigt sofort Wirkung

Mit dieser Stellungnahme unterstützt der Kirchenleiter zum Beispiel die Aktivitäten der Neuapostolischen Kirche Afrika-Süd, über die Bezirksapostel John L. Kriel in der Sitzung zuvor berichtet hatte. Das war einer der Punkte auf der Tagesordnung der Bezirksapostelversammlung (BAV) Afrika am gestrigen Mittwoch. Am heutigen Donnerstag schließt sich die BAV International mit Kirchenleitern aus aller Welt an.

In Afrika-Süd sind seit dem 5. Juli 2020 Richtlinien zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch öffentlich in Gebrauch. Bereits einen Tag später sei ein erster Fall gemeldet worden, berichtete Bezirksapostel Kriel gestern. Eine große Herausforderung sei die nach wie vor sehr ausgeprägte Schweigekultur in der Gesellschaft generell. Doch die Haltung nach der Devise „worüber man nicht redet, das existiert nicht“ sei nicht tolerierbar.

Gegen jedes sexuelle Fehlverhalten

Die Richtlinie zieht den Rahmen für den Umgang „mit jeglicher Form von sexuellem Fehlverhalten“ durch Amts- oder Funktionsträger. Das Dokument legt Verantwortlichkeiten fest, beschreibt Präventionsmaßnahmen, installiert Verfahren für Verdachtsfälle und skizziert die Seelsorge für Betroffene. Sie umfasst 18 Abschnitte und liegt in allen Hauptsprachen Südafrikas vor.

Ganz bewusst ist von Fehlverhalten und nicht allein von Übergriffen oder Missbrauch die Rede. Denn die Maßnahmen wenden sich nicht nur gegen strafbare Handlungen, sondern auch gegen nicht strafbare Grenzüberschreitungen. Dazu zählen zum Beispiel Gesten oder Bemerkungen, vor allem aber die Verletzung des Seelsorge-Prinzips – etwa, wenn das Bedürfnis von Ratsuchenden nach Zuwendung ausgenutzt wird.

Dabei arbeitet die Gebietskirche Afrika-Süd eng mit Fachleuten aus allgemein anerkannten Organisationen zusammen. Ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden soll, haben allein die Opfer zu entscheiden. Fälle von sexuellem Fehlverhalten bei Minderjährigen werden gemäß südafrikanischem Recht immer an die Polizei gemeldet.

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Andreas Rother
18.11.2021
Bezirksapostelversammlung (BAVI)