Die Sakramente (7): Im Namen Gottes oder der Kirche?

Wer darf Sakramente spenden? Darauf haben die christlichen Konfessionen ganz ähnliche Antworten – selbst, wenn sie dabei aus unterschiedlichen Richtungen kommen. Gemeinsam ist ihnen auch die eine große Ausnahme.

Vom „allgemeinen Priestertum aller Gläubigen“ spricht die evangelische Theologie – und beruft sich auf die „königliche Priesterschaft“ aus dem ersten Petrusbrief und der Offenbarung. Demnach gilt: Jeder Getaufte kann nicht nur das Wort Gottes verkündigen, sondern auch die Sakramente verwalten – zumindest rein theoretisch.

Wie es in der Praxis tatsächlich ausschaut, das regelt dort das kirchliche Disziplinarrecht. Demnach gilt: Den Auftrag und das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und der Sakramentsverwaltung haben grundsätzlich nur die ausgebildeten Pfarrer – und je nach Konfession gegebenenfalls auch Pfarrerinnen.

Zwischen Amt und Auftrag

So landen die evangelischen und reformatorischen Kirchen im gelebten Alltag nicht unweit von den ausdrücklichen Amtskirchen, wie der Katholischen Kirche, den Orthodoxen Kirchen oder auch der Neuapostolischen Kirche. Auch dort ist den ordinierten oder geweihten Amtsträgern die Spendung der Sakramente vorbehalten.

Die verbleibende Differenz dabei: Während die reformatorische Tradition die jeweilige Kirche als Auftraggeberin anseht, glauben die Amtskirchen an eine unmittelbare Bevollmächtigung im Namen Gottes.

Aus unterschiedlichen Händen

Einig sind sich fast alle Konfessionen beim Heiligen Abendmahl: Die Sakramentsverwaltung ist in der Praxis an einen – so oder so dazu beauftragten – Amtsträger gebunden.

Weitere Handlungen sind nur in der Katholischen Kirche, den Orthodoxen Kirchen und Teilen der Anglikanischen Kirche als Sakramente anerkannt: Beichten und Krankensalbung obliegen normalerweise dem Priester (Pfarrer). Die Firmung und die Weihe von Amtsträgern sind hingegen grundsätzlich dem Bischof vorbehalten.

Eine derartige Abstufung kennt auch die Neuapostolische Kirche: Die Spendung der Heiligen Versiegelung liegt allein in der Hand des Apostels.

Ein Sonderfall ist die Regel

Einen Sonderfall stellt nach katholischer Lehre die Ehe da: Als Sakrament spenden sich die beiden Partner den neuen Stand gegenseitig. Allerdings muss ein Pfarrer dabei sein. Die orthodoxe Lehre sieht hingegen in dem Priester den Spender des Sakraments.

Die ganz große Ausnahme betrifft die allermeisten Christen und das grundlegendste Sakrament: Auch wenn die Taufe in allen großen Konfessionen grundsätzlich einem Amtsträger obliegt, kann sie im Extremfall auch durch jeden Gläubigen durchgeführt werden.

Das gilt auch für die Neuapostolische Kirche. Denn laut Katechismus (Kapitel 8.1) hängt die Gültigkeit einer Taufe nicht davon ab, wer sie gespendet hat, sondern wie sie gespendet wurde. „Rite“ oder „formgerecht“ heißt hier der Zentralbegriff. Was dahinter steckt und warum das so wichtig ist: Damit beschäftigt sich eine der nächsten Folgen dieser Serie.

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