Ins Bild gesetzt (3): Das Mundwerkzeug für gute Fotos

Die erste Pflicht des Fotografen? Reden! Und zwar lange bevor er im Gottesdienst auf den Auslöser drückt. Absprachen helfen allen Beteiligten und eröffnen neue Möglichkeiten – worauf es dabei ankommt.

Ein Dienstleiter, der mitten in der Predigt den Fotografen auf seinen Platz verweist. Wie peinlich – auch für die ganze Gemeinde. Unvorstellbar? Nun, es gibt Fotografen, die von so etwas zu berichten wissen. Doch so etwas passiert nicht, wenn man sich frühzeitig abspricht.

Absprache mit Beteiligten

Die erste Rückkopplung gilt dem Auftraggeber: vielleicht dem Gemeindevorsteher oder der Bezirksleitung, eventuell einer Redaktion. Wofür sind die Fotos gedacht? Zum internen Gebrauch oder zu Veröffentlichung? Wie viele Bilder werden am Ende gebraucht? Ein einzelnes zum Bericht oder eine komplette Reportage-Galerie?

Der erste, der einem Fotografen in die Quere kommen kann, ist der Ordnungsdienst, der auch nur seinen Job macht. Wenn jeder aufsteht und knipsend rumläuft, ist die Andacht hin. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Gottesdienst den Diakonen und Co. als der offiziell beauftragte Fotograf vorzustellen. Früh genug jedenfalls, um sich einen günstig gelegenen Sitzplatz zuweisen zu lassen.

Nicht jeder Dienstleiter ist es gewohnt, dass sich mitten im Gottesdienst ein Kameraobjektiv auf ihn richtet. Wenn sich der Fotograf bei ihm vorstellt, dann gewinnen beide mehr Sicherheit. Und dann kann man mit den weniger foto-erfahrenen Dienstleiter besprechen, wie – in aller Stille und ohne Blitz – während der Predigt fotografiert werden kann.

Absprache mit Kollegen

Unter Umständen sind noch weitere Fotografen mit von der Partie – sei es für private Erinnerungsfotos oder ebenfalls im offiziellen Auftrag. In beiden Fällen lohnen grobe Absprachen oder Aufteilungen darüber, wer wann von wo fotografiert. Denn alleine für sich ist man unauffälliger als im Doppelpack. Und so bekommt man eine größere Vielfalt an Aufnahmen aus unterschiedlichen Situationen und Blickwinkeln.

Auf recht wenig Freude stoßen Fotografen, die Kameraleuten der anderen Art durchs Bild laufen. Das betrifft nicht nur die Fernsehkameras der offiziellen Übertragung bei großen Gottesdiensten, sondern auch die Video-Aufnahmen in familiärerem Rahmen. Vorab miteinander reden hilft auch hier, sich nicht gegenseitig vor die Linse zu laufen.

Absprache für Handlungen

Am allerwichtigsten sind die Absprachen allerdings für die Spendung von Sakramenten und Segenshandlungen. Denn hier herrschen einerseits Augenblicke intensiver Heiligkeit, gleichzeitig aber auch oft der Wunsch, das besondere Geschehen in Bild und Ton festzuhalten.

Dabei gilt: Sakramente (Heilige Taufe, Heilige Versiegelung, Heiliges Abendmahl) sind grundsätzlich tabu. Aufnahmen sind im Ausnahmefalle möglich: mit Auftrag, in Absprache mit den Beteiligten und in gebührendem Abstand.

Bei Segenshandlungen – wie zum Beispiel Trausegen, Hochzeitjubiläen oder Konfirmation – ist das Fotografieren oder auch Filmen kaum noch wegzudenken. Doch auch hier hilft die Absprache mit Beteiligten, aber auch der Kameraleute untereinander, die schönen Augenblicke nicht in eine Art von Presserummel übergehen zu lassen.


Foto: Oliver Rütten

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Andreas Rother
05.03.2019
Medien, Gottesdienst, Gemeindeleben