Die Sakramente (50): Die zweigliedrige Taufe

Durch die Heilige Versiegelung – so lautet die Antwort der Neuapostolischen Kirche auf die Frage: Wie kommt der Christ zum Heiligen Geist? Das aktuelle Sakramentsverständnis und seine Anknüpfungspunkte in Bibel und Kirchengeschichte.

Die neuapostolischen Sakramente haben ihren Grund im Leben und Handeln Jesu Christi. Das gilt nicht nur für die Heilige Wassertaufe und das Heilige Abendmahl, sondern auch für die Heilige Versiegelung.

Wassertaufe und Geistestaufe

Denn sowohl Johannes 1,29–34 als auch Matthäus 3,16 berichten, dass nach der Taufe Jesu der Geist Gottes auf ihn herabfuhr. Dass die Heilige Versiegelung dort ihr Vorbild findet, liegt auch an Apostelgeschichte 10,37.38, die darauf verweist „wie Gott Jesus von Nazareth gesalbt hat mit Heiligem Geist“.

In dem Geschehen am Jordan „sind zwei unterschiedliche Akte wahrnehmbar“, begründet der Katechismus der Neuapostolischen Kirche (KNK 8.3.3) die Gliederung der Wiedergeburt aus Wasser und Geist in zwei Sakramente. Auch die verschiedenen Schilderungen in der Apostelgeschichte machen deutlich: Die Gabe des Heiligen Geistes wurde gespendet, nachdem die Wassertaufe vollzogen war.

Die Bausteine des Sakraments

Dem gemeinsamen Bauplan aller Sakramente folgend, definieren sich die vier Ecksteine Glaube, Spender, Zeichen und Inhalt bei der Heiligen Versiegelung folgendermaßen:

  • Die Heilige Versiegelung setzt bei den Empfangenden – für Kinder bei deren Eltern – den Glauben an den dreieinigen Gott und die von Jesus Christus gesandten Apostel sowie die formgerechte Taufe voraus (KNK 8.3.7).
  • Spender des Sakraments sind ausschließlich die Apostel. Das folgt dem Zeugnis der Heiligen Schrift, wonach die Geistestaufe an das Apostelamt gebunden war (KNK 8.3.5).
  • Das sichtbare Zeichen ist gemäß Bibel der Ritus der Handauflegung durch den Apostel. Ebenso gehört sein Gebet zur formgerechten Spendung. (KNK 8.3.6). Salböl ist nicht in Verwendung, da es in den urchristlichen Berichten nicht erwähnt wird.
  • Der unsichtbare Inhalt des Sakraments ist immer die Tat Gottes: Der Mensch wird bleibend mit Heiligem Geist, mit Gotteskraft, erfüllt. Die in der Wassertaufe begonnene Wiedergeburt aus Wasser und Geist wird vollendet. Auswirkungen sind die Gotteskindschaft sowie die Voraussetzung zur Erlangung der Erstlingsschaft (KNK 8.3.8/8.3.9).

„Gotteskindschaft in diesem Sinne“ heißt laut Katechismus „jene Situation des Menschen vor Gott, die durch den Empfang aller Sakramente, durch den Glauben an die rechte Predigt des Evangeliums und die Ausrichtung des Lebens auf die Wiederkunft Christi gekennzeichnet ist.“ Als „Erstlingsschaft“ wird die Gesamtheit derjenigen bezeichnet, die Jesus Christus bei seiner Wiederkunft zu sich nimmt. Sie ist identisch mit der „Brautgemeinde“ (KNK 10.1.3).

Allerdings: In den Leib, respektive in die Kirche Christi eingefügt, ist der Mensch bereits mit der Heiligen Wassertaufe. Denn die Taufe mit Wasser und in Namen des dreieinigen Gottes verbindet alle Christen miteinander (KNK 8.1.6).

Chrismation, Firmung, Versiegelung

Der Weg zum ausgewachsenen Christen über mehrere Stationen – das kennen auch die katholischen und orthodoxen Kirchen, nach Mitgliederzahlen gut 70 Prozent aller Christen weltweit:

  • Orthodoxe Kirchen nehmen Kinder und Erwachsene mit einer dreigliedrigen Feier auf: Wassertaufe, Myronsalbung und Abendmahl. Während die Taufe die Teilhabe an Tod und Auferstehung Christi schenkt, vermittelt die Myronsalbung (auch Chrismation) die Teilhabe an der Niederkunft des Heiligen Geistes zu Pfingsten. So wird der Getaufte zum „Laien“ — zu einem Mitglied des laós, dem Volk Gottes.
  • In den katholischen Kirchen ist die Firmung das Sakrament, das den Heiligen Geist „in Fülle“ verleiht. Sie vollendet die „Taufgnade“ und soll die Gläubigen „in der Gotteskindschaft tiefer verwurzeln“. Die Spendung ist ans Bischofsamt gebunden. Die Empfänger sind Erwachsene, wenn möglich direkt nach der Taufe, oder Kinder lange nach der Taufe, sobald sie das „Alter des Vernunftgebrauchs“ erreichen.

Der Name „Versiegelung“ für das Sakrament der Geistesmitteilung stammt aus der Katholisch-apostolischen Kirche. Deren Verständnis der apostolischen Handauflegung als Bekräftigung der Taufe hat sich aber in der noch werdenden Neuapostolische Kirche schon früh in die heutige Richtung entwickelt.


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