Das Amt (12): Berufen und eingesetzt

Zum Amt kommt ein Mensch durch göttliche Ausersehung, ins Amt kommt der Mensch durch die Ordination – was das genau ist und wie sie sich von anderen Einsetzungshandlungen unterscheidet.

Ordination, Beauftragung, Ernennung – das sind die drei Einsetzungshandlungen, welche die Neuapostolische Kirche seit Pfingsten 2019 für alle Amtsstufen und darüber hinaus kennt:

Ordination, das ist die Übertragung

  • eines Amtes
  • mit Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung
  • kniend empfangen durch Handauflegung eines Apostels
  • zeitlich unbefristet

Beauftragung, das ist die Übertragung

  • einer geistlichen Leitungs- und Verwaltungsfunktion
  • an einen Amtsträger
  • mit Segnung und Heiligung
  • kniend empfangen durch Handauflegung eines Apostels oder eines leitenden priesterlichen Amtsträgers

Ernennung, das ist die Übertragung

  • eines geistlichen Dienstes
  • an einen Amtsträger oder ein Gemeindemitglied
  • mit Gebet um Gottes Segen
  • stehend empfangen durch Handreichung eines leitenden priesterlichen Amtsträgers

In allen Fällen soll die Einsetzung unter Berücksichtigung personaler und fachlicher Kompetenzen erfolgen.

Die Ordination betrifft die Einsetzung zum Diakon, Priester oder Apostel. Dabei geht es vor allem um die Übertragung unterschiedlicher Amtsvollmachen zu Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung. Eine Besonderheit ist die Ordination zum Stammapostel. Gemessen an der Amtsvollmacht ist er ebenfalls Apostel, trägt darüber hinaus aber die oberste Verantwortung für Lehre und Kirchenordnung (Petrusdienst/Schlüsselvollmacht).

Der Begriff Ordination kommt aus dem Lateinischen „ordinatio“ und meint die Versetzung in einen anderen „ordo“, einen anderen „Stand“. Handauflegung und Gebet haben ihren Ursprung im Neuen Testament. Sie werden in Apostelgeschichte 6 und 13, sowie 1. und 2. Timotheus bezeugt und gehören damit zu den Grundelementen der Ordination. Das Niederknien soll die Heiligkeit der Handlung ebenso ausdrücken sowie die Demut vor Gott, vor der Gemeinde und vor der mit dem Amt verbundenen Aufgabe.

Die Beauftragung betrifft Bezirksapostel sowie Bezirks- und Gemeindevorsteher. Wie bei der Ordination soll die Segnung den Beistand des Heiligen Geistes zusagen und die vorhandenen Gaben des Empfängers wecken, stärken und vermehren. Die Heiligung weist darauf hin, dass Gott selbst in seiner Heiligkeit handeln will und der Empfänger in der Kraft des Heiligen Geistes wirken kann.

Die Ernennung betrifft nicht nur Amtsträger, sondern auch Gemeindemitglieder, die langfristig als hauptverantwortliche Lehrkraft oder als Jugendbeauftragter tätig sind. Unter den Amtsträgern werden zudem ernannt: die Vertreter von Bezirks- und Gemeindevorstehern, die Lead Apostle sowie die Bezirksapostel- und Stammapostel-Helfer. Eine Besonderheit stellt hier der Bischof dar, ein priesterlicher Amtsträger, der zum Helfer eines Apostels ernannt wird. Der Titel bleibt aus Respekt vor der christlichen Tradition auch in der neuen Ämterordnung erhalten.

Quellen für diesen Artikel sind der Katechismus der Neuapostolischen Kirche (Langversion sowie Fragen und Antworten), ein ergänzender Kommentar zum Kapitel 7, die Leitgedanken-Sonderausgaben 03/2017, 04/2017 und 02/2019 sowie die Schulungsunterlagen für die Einführungsveranstaltungen / Foto: Hyejin Kang - stock.adobe.com

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Andreas Rother
19.11.2019
Amt