Das Amt (37): Frauenordination – die Begründung

„Das Apostolat entscheidet, dass Frauen mit Amtsvollmacht betraut werden können.“ So lautet der Beschluss, der nach ausgiebiger Erörterung des biblischen Befundes gefallen ist – die Begründung im Detail.

Die lehrmäßige Herleitung ruht auf zwei Säulen: auf dem Wesen der Menschen einerseits und auf der Heilsbedürftigkeit der Menschen andererseits. Zentral ist die Frage: Macht Gott einen Unterschied zwischen den Geschlechtern? Denn die Ordination verleiht die Vollmacht, in seinem Namen zu sprechen und zu handeln.

Gleiches Wesen, gleiche Würde

Die Antwort findet sich in der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Sie „bringt das grundlegende Verhältnis des Menschen zu Gott und das Verhältnis Gottes zum Menschen zur Sprache“, heißt es in dem Lehrschreiben zur Frauenordination in der Leitgedanken-Sondernummer 3/2022.

Darin gibt es keinerlei Unterscheide zwischen Mann und Frau: Beide beziehen sich unmittelbar auf Gott selbst. Sie sind also im gleichen Maß das Bild Gottes. „Anthropologisch bedeutet dies: Mann und Frau, Frau und Mann sind von gleicher Würde und haben den gleichen Auftrag von Gott bekommen.“

Gleichermaßen erlösungsbedürftig

Gott hat Mann und Frau zwar als vollkommene Wesen erschaffen. Doch der Sündenfall hat sie beschädigt – und zwar in gleicher Weise: Beide sind mit der Erbsünde und der Geneigtheit zur Sünde behaftet. Beide existieren also in einem Zustand der Trennung von Gott und sind nicht in der Lage, ein sündloses Leben zu führen.

„Frau und Mann sind also in gleicher Weise soteriologisch bedürftig“, betont das Lehrschreiben. Mann und Frau sind beide Sünder und bedürfen gleichermaßen der gnädigen Zuwendung Gottes und der Erlösung vom Bösen.

Tatsächlich gilt die Zuwendung Gottes allen Menschen: Jesus Christus ist für alle Menschen gestorben – also auch gleichermaßen für Männer und Frauen. Und das Heil, das er erworben hat, gilt ihnen gemeinsam.

Gleichermaßen eins in Christus

„Wenn Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht das Heil empfangen können, dann können sie auch unabhängig von ihrem Geschlecht an der Heilsvermittlung beteiligt werden“, heißt es weiter – mit einer Eingrenzung: soweit die Heilsvermittlung durch Wort und Sakrament geschieht.

Dabei verweist die Leitgedanken-Sondernummer auf Galater 3,28: „Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.“ Wort und Sakrament, Kirche und Amt, alles ist auf Christus ausgerichtet. Und in Christus gilt nicht Mann oder Frau, sondern nur der Mensch.

Was Apostel Paulus anspricht, das bezeichnet das Lehrschreiben als „prinzipielle Christusförmigkeit aller Gläubigen“. Diese „gilt es als Prinzip und Fundament der Kirche beziehungsweise der Heilsvermittlung deutlich zu machen.“

Gleichermaßen priesterlich

Dazu werden schließlich noch zwei Aspekte „zum allgemeinen Priestertum der Gläubigen“ angeführt. Zum einen ist jeder Christ, egal ob Mann oder Frau, dazu aufgerufen, den Herrn zu bekennen und sein Evangelium durch Wort und Tat zu verkünden. Zum anderen werden sowohl Männer als auch Frauen im künftigen Friedensreich an der Seite Christi als königliche Priesterschaft dienen.

So kommt das Lehrschreiben zu dem Schluss: „Frau und Mann sind nicht nur gemeinsam zum allgemeinen Priestertum der Gläubigen berufen, sondern können ebenso beide zum geistlichen Amt berufen werden. Somit können auch Frauen Segnung, Heiligung und Vollmacht durch Vermittlung des Apostolats erhalten.“

Gegen diese Begründung gibt es Einwände. Auch damit hat sich das Apostolat intensiv auseinandergesetzt. Darum geht es in der nächsten Folge dieser Serie.


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Andreas Rother
24.10.2023
Amt, Lehraussagen