Das Amt (16): Miteinander verwoben

Klar, Amt braucht Träger. Sonst bleibt es unsichtbar und kann nicht wirken. Doch welche Anforderungen stellt das an den betreffenden Menschen? Und wie hängen Amt und Person zusammen?

Der biblische Zugang zu den Antworten führt über das Selbstverständnis des Apostel Paulus. So beschreibt es die druckfrische Leitgedanken-Sondernummer 2/2022 mit dem Titel „Das neuapostolische Verständnis vom geistlichen Amt“.

Die Briefe an die Galater, Korinther und Römer machen drei Knackpunkte deutlich: Paulus versteht seine Berufung als eine Gnade Gottes. Er verkündigt das Evangelium nicht nur mit seinem Wort, sondern mit seinem ganzen Sein. Und der Dienst „unter den Heiden“ etwa als „Gehilfen eurer Freude“ bezieht sich immer auf eine konkrete Gemeinde.

Antwort auf Erwählung

Daraus ergibt sich fürs neuapostolische Verständnis: „Gott ist es, der jemanden für ein Amt ausersieht“, formuliert der Katechismus (KNK 2.4.5). „Von daher ist das Amt kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde, sondern es ist Gottes Gabe an seine Kirche.“

„Gottes Erwählung bedarf einer Antwort durch den Erwählten“, führen die Leitgedanken weiter aus. Doch das geht über ein gesprochenes „Ja“ bei der Ordination weit hinaus. Die Zustimmung geschieht dann, wenn der Erwählte der Erwählung „mit seiner ganzen Person gerecht zu werden versucht“.

Gaben und Aufgaben

So verweben sich Amt und Person miteinander. Das betrifft zum einen die persönlichen Begabungen und zum anderen die persönliche Lebensführung.

„Durch die Ordination wird der Amtsträger für seinen Dienst gesegnet und geheiligt. Vorhandene Begabungen werden für die Amtsausübung erweckt und geweiht“, heißt es in KNK 7.7. „Die guten Fähigkeiten und Eigenschaften, die diese Person hat, werden im Akt der Ordination in den Dienst der Amtsführung gestellt“, ergänzen die Leitgedanken. Dabei wird klargestellt, „dass mit der Ordination keine Übermittlung von neuen Begabungen verbunden ist.“

Die „Zugewandtheit zur Gemeinde kann nur gelingen, wenn Amt und Person, Amtsführung und Lebensführung übereinstimmen“, betont die Sondernummer. „Dem Evangelium zu entsprechen, ist also auch Aufgabe der Lebensführung. So kann der Mensch, der ein Amt trägt, Vorbild für andere sein.“

Verbindung mit Vorbild

Theologisch passt der Schlüssel zum Verständnis von Kirche und Sakrament auch beim Amtsverständnis. Grundlage ist die Lehre der zwei Naturen Jesus Christi als wahrer Mensch und wahrer Gott. „Wie Mensch und Gott in Jesus oder die sichtbare und die unsichtbare Kirche oder wie Brot und Wein mit Leib und Blut Christi“, so bilden auch Amt und Person eine Einheit.

„Bei der Ordination geht das Amt, das heilig ist und durch die Kraft des Heiligen Geistes übermittelt wird, eine Verbindung mit einem sündhaften Menschen ein“, sagt das Lehrschreiben. „Allerdings ist diese Einheit nicht vollkommen, sondern sie ist gefährdet und brüchig durch die Sündhaftigkeit der Person.“

Segen statt Sakrament

Während sich die göttliche und die menschliche Natur in Jesus Christus für alle Ewigkeit verbinden, lässt sich die Vereinigung von Amt und Person wieder lösen. Das Amt geht nicht in den Besitz der Person über und ist auch keine unauslöschliche Prägung an der Person, wie etwa die Heilige Wassertaufe oder die Heilige Versiegelung. Denn die Ordination ist in der Neuapostolischen Kirche kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung.

Unauslöschlich ist indes die Verbindung mit einer ganz bestimmten Person: Amt und Sakrament sind Vergegenwärtigungen des himmlischen Christus’. Wenn Jesus Christus nach seiner Wiederkunft selbst in Person gegenwärtig ist, bedarf es keiner ordinierten Amtsträger mehr.


Foto: Costin Constantinescu

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Andreas Rother
15.06.2022
Amt, Lehraussagen