Amtsverständnis kompakt – der Überblick

Amtsverständnis auf allen Kanälen: Neben der neuesten „community“ erläutern „Leitgedanken“, „Unsere Familie“ und nac.today die aktuellen Lehraussagen mal mehr, mal weniger ausführlich. Hier die Kurzversion für ganz Eilige.

Alles, was Kirche begründet und ist, hat seinen Ursprung in Person und Tat Jesu Christi. Logisch also, dass sich die Lehre von Kirche, Sakrament und Amt nach der Zwei-Naturen-Lehre ausrichtet: Jesus Christus ist wahrer Mensch und wahrer Gott.

So verweist das Amt auf die göttliche Natur Christi, die Person des Amtsträgers auf die menschliche Natur. Amt und Person sind miteinander verwoben. Allerdings ist das Amt weder persönlicher Besitz noch persönliche Prägung, sondern bleibt Gabe Christi. Eine Ablösung von der Person ist also möglich.

Jesus ist der Gesandte, der von Gott mit Vollmachten ausgestattet wird. Das Apostelamt, von Christus selbst gestiftet, hat Anteil daran und kann einen Teil weitergeben. Denn das Apostolat hat die Aufgabe, „Haushalter über Gottes Geheimnisse“ zu sein. Damit ist es auch verpflichtet, die Ämterordnung den zeitgemäßen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten.

Amt und Vollmacht

Die Amtsvollmacht ist die auf Jesus Christus gründende Berechtigung, im Namen des dreieinigen Gottes zu handeln und zu sprechen. Von zentraler Bedeutung ist das Apostolat, in dem alle sakramentalen Vollmachten vorhanden sind, die die Kirche braucht.

Der Diakon erhält bei der Ordination die Vollmacht zur rechten Evangeliumsverkündigung in Gottesdienst und Seelsorgebesuch sowie zur Spendung des trinitarischen Segens im Wortgottesdienst. Der Priester bekommt darüber hinaus die Vollmachten zur Verkündigung der Sündenvergebung im Auftrag des Apostels, zur Spendung der Sakramente Heilige Wassertaufe und Heiliges Abendmahl sowie zur Durchführung von Segenshandlungen.

Die Ämterstruktur beruht auf den diesen Amtsebenen mit unterschiedlichen geistlichen Vollmachten. In Zukunft werden nur noch Apostel, Priester und Diakone ordiniert. Die anderen Ämter werden seit Pfingsten 2019 nicht mehr besetzt, ähnlich wie es zuvor schon beim Gemeindeältesten oder Unterdiakon der Fall war.

Amt und Auftrag

Ein Amt umfasst neben der Amtsvollmacht auch den Amtsauftrag. Während die Vollmacht theologischer Natur ist, ist der Amtsauftrag kirchenrechtlicher Natur. Damit werden dem Amtsträger das Recht und die Pflicht übertragen, die jeweilige Amtsvollmacht in einem räumlich und zeitlich festgelegten Rahmen auszuüben.

Das Amt mit den beiden Komponenten Vollmacht und Auftrag kann auf mehrere Weise zum Abschluss kommen. Durch die Ruhesetzung endet nur der Amtsauftrag, während bei Amtsniederlegung oder Amtsenthebung auch die Amtsvollmacht endet.

Amt und Dienste

Dass Gott jemanden zu einem Amt ausersieht und dass dies die Grundlage jeder Ordination ist, gilt auch in der nun gültigen Ämterordnung uneingeschränkt. Die guten Fähigkeiten und Eigenschaften, die eine Person hat, werden in den Dienst der Amtsführung gestellt. Mit der Ordination ist jedoch keine Übermittlung von neuen Begabungen verbunden.

Bei einer Ordination wird eine Amtsvollmacht übermittelt. Sie betrifft die Ämter Stammapostel, Apostel, Priester und Diakon. Die Ordination wird im Gottesdienst nach der Abendmahlsfeier kniend und unter Handauflegung empfangen.

Ähnlich läuft der Akt der Beauftragung ab. Dabei wird aber keine Vollmacht, sondern eine geistliche Leitungsfunktion übertragen. Das betrifft Bezirksapostel, Bezirksvorsteher und Gemeindevorsteher. Sie ist nicht an die Zeit der Amtstätigkeit gebunden, endet aber mit ihr.

Die Ernennung ist die Übertragung eines Dienstes mit geistlichem Schwerpunkt. Zu dessen Erfüllung wird der Segen Gottes erbeten. Das betrifft zum einen Helfer oder Vertreter von leitenden Amtsträgern (Stammapostelhelfer, Bezirksapostelhelfer, Lead Apostle, Bischof sowie Vertreter des Bezirks- oder Gemeindevorstehers). Zum anderen werden künftig auch hauptverantwortliche Lehrkräfte sowie längerfristig tätige Jugendbeauftragte offiziell ernannt.


Foto: Oliver Rütten

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Andreas Rother
03.07.2019
Lehraussagen, Amt