Das Amt (11): Sehen, wen Gott ausersieht

Entscheidend ist der Wille Gottes. Doch der muss von Menschen erst einmal erkannt werden. Antworten auf die Frage danach, wie das Amt zum Träger kommt.

Beten und beobachten – so beschreibt Stammapostel i.R. Wilhelm Leber, was lange vor einer Amtseinsetzung passiert: „Das setzt ein mit Gebet, dass der liebe Gott die Gedanken lenken möge“, sagte er im Interview zum Stammapostel-Wechsel. „Und dann beobachtet man einfach.“ Mit der Zeit kristallisiere sich ein Gedanke heraus. „Das wird immer weiter mit Gebet verfolgt.“

Was zählt, ist Gottes Wille

Amt, so betont der Katechismus, das ist „kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde, sondern es ist Gottes Gabe an seine Kirche“. An dieser Auffassung hat auch das neu ausformulierte Amtsverständnis nichts geändert: „Dass Gott jemanden zu einem Amt ausersieht und dass dies die Grundlage jeder Ordination ist, gilt auch in der nun gültigen Ämterordnung uneingeschränkt“, stellt die „Leitgedanken“-Sonderausgabe (SLG) 2/2019 klar.

Worauf der Glaube an diese Berufung fußt, das erläutert Stammapostel Jean-Luc Schneider in der SLG 3/2017: zum einen auf „dem ersten Glaubensartikel, der unseren Glauben an Gott, den Allmächtigen, zum Ausdruck bringt“, zum anderen auf „dem vierten und dem fünften Glaubensartikel, in denen es heißt, dass Jesus seine Kirche regiert und dass Gott diejenigen ausersieht, die zur Ausübung eines Amtes berufen sind.“

Wo der Mensch mitwirkt

Indes: „Aus dem Glauben an die göttliche Berufung lässt sich nicht folgern, dass Gott allein der Wirkende sei“, heißt es dort weiter. „Der dreieinige Gott ausersieht den Bruder, und der Heilige Geist teilt diese Wahl der Kirche mit.“

So werden mögliche Kandidaten durch die verantwortlichen Amtsträger vor Ort vorgeschlagen, und der Apostel entscheidet über ihre Einsetzung ins Amt. „Darum ist es nötig, dass diese Amtsbrüder den Heiligen Geist anflehen und sich heiligen, bevor sie einen Bruder zum Amt rufen.“

Die Gaben im Blick

Es ist also Aufgabe des Apostels, den göttlichen Willen zu erkennen und entsprechend zu handeln. Dazu braucht es auch deren Wahrnehmung. Denn der künftige Amtsträger muss die fachlichen und persönlichen Kompetenzen aufweisen, die zu Ausübung seines Dienstes notwendig sind – seien sie nun seelsorgerischer, lehrmäßiger oder organisatorischer Natur. So definieren es die SLG 4/2017.

Diese vorhandenen Gaben werden „durch die Ordination erweckt, gestärkt, vermehrt und dem Dienst des Herrn gewidmet“, formuliert der „Katechismus in Fragen und Antworten“ (Nr. 416). „Zudem werden durch den Segen zusätzliche Kräfte übermittelt.“ Ausersehen von langer Hand

Allerdings: Neue Gaben, Kompetenzen oder Fähigkeiten übermittelt die Ordination an sich keinesfalls. Das machen die Veröffentlichungen und das Hintergrundmaterial zum Amtsverständnis an mehreren Stellen ganz deutlich. So etwas entwickele sich allenfalls in der Amtsausübung.

Gleichwohl weißt die SLG 3/2017 darauf hin: „Wir glauben, dass Gott diejenigen aus­ ersehen hat, die berufen sind, ihm zu dienen.“ Und das bedeutet in der Konsequenz: „Er hat alles in die Wege geleitet, damit sie da seien, wo er sie zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt braucht.“

Gott ist es, der vollbringt

Gilt das nur für die Ordination oder auch für den Auftrag etwa als Gemeinde- oder Bezirksvorsteher? Die offizielle Antwort: Wenn der fünfte Glaubensartikel nur vom Amt spricht, dann sind Beauftragung und Ernennung damit nicht ausgeschlossen.

Nach wie vor wird intensiv dafür gebetet, dass auch diese Einsetzungen dem göttlichen Willen entsprechen. Gleichzeitig sind die Apostel auch hier dazu aufgerufen, sich mit der Kompetenz der betreffenden Personen zu beschäftigen.

Ob Amt oder Auftrag – so oder so gilt in jedem Fall der Hinweis des Stammapostels: „In der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass Gott durch unvollkommene Menschen Großes zu vollbringen mag.“


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Andreas Rother
07.11.2019
Amt