Das Amt (15): Rückschau und Ausblick

Das Jahr der Reform bei der Ämterordnung: So wird 2019 in die Geschichtsbücher der Neuapostolischen Kirche eingehen. Dahinter steht aber viel Grundlegenderes. Und das Thema bleibt aktuell.

Seit Pfingsten 2019 gilt die neue Ämterordnung: In die bisherigen Ämter Evangelist, Hirte, Bezirksevangelist, Bezirksälteste und Bischof werden nicht mehr ordiniert. Das folgt dem Prinzip, das seit 2017 schon für die Ebene der Apostel gilt. Leitungsfunktionen werden nicht mehr ordiniert, sondern beauftragt. Amt und Hierarchie trennen sich hier.

Das ist nicht der Zweck, sehr wohl aber das Ergebnis eines längeren Prozesses: Seit 2014 hat die Neuapostolische Kirche ihr Amtsverständnis überdacht und ausführlich formuliert. Dieser Punkt war im 2012 erschienenen Katechismus noch nicht abschließend behandelt worden.

Grundsatzfragen geklärt

Dabei ging es nicht um Strukturfragen, sondern um theologische Grundlagen: Alles, was Menschen für die Gemeinschaft der formgerecht Getauften tun, ist ein Dienst in der Kirche Christi. Wo ausdrücklich im Namen Gottes geredet und gehandelt wird, bedarf es des Amtes.

Jesus Christus hat das Amt gestiftet, indem er Vollmachten an die Apostel weitergegeben hat. Seine Doppelnatur mit unsichtbarer göttlicher Seite und sichtbarer menschlicher Seite bestimmt auch das Wesen des Amtes.

Eine verbindliche Ämterordnung hat weder er noch das urkirchliche Apostolat vorgegeben. Berichtet wird von unterschiedlichen Funktionen und Gaben. Die Dreistufigkeit von Kirchenleitung, Priestertum und Diakonat entwickelte sich in nachtestamentlicher Zeit.

Entscheidungen getroffen

Daraus ergibt sich: Maßgeblich für das Amt sind die jeweilige Vollmachten. Daran gemessen kennt die Neuapostolische Kirche traditionell nur drei Stufen – Apostel, Priester und Diakon. Die bisherigen Zwischenstufen haben keine abweichende Vollmacht, noch sind sie biblisch zwingend vorgegeben.

Amtsträger werden durch Ordination eingesetzt, Führungskräfte durch Beauftragung und deren Helfer per Ernennung. Ihr Wirkungskreis wird durch den Amtsauftrag festgelegt. So oder so geht es darum, den göttlichen Willen und die persönlichen Kompetenzen zu erkennen.

Neue Fragen gestellt

„Ich bin absolut überzeugt, dass diese Reform segensreiche Auswirkungen auf die Kirche haben wird.“ Das betonte Stammapostel Jean-Luc Schneider bei seiner Video-Ansprache zum Amtsverständnis und erläuterte den ganz konkreten Nutzen – für die Kirchenleitung, für die Amtsträger und für jedes einzelnes Gemeindemitglied.

Damit ist das Thema „Amtsverständnis“ aber längst nicht abgeschlossen. Derzeit gehe es um die Ordination von Frauen. Dabei kämen nicht nur theologische Fragen zum Tragen, sondern auch gesellschaftliche, hat der Stammapostel schon mehrfach angemerkt: Was akzeptiert die Gemeinde – nicht nur international, sondern auch regional?


Foto: Gaj Rudolf / Fotolia

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Andreas Rother
26.12.2019
Amt