Das Amt (3): Eine Frage der Vollmacht
Was darf Amt überhaupt? Alles was in seiner Vollmacht steht: Wo diese Befugnisse herkommen und wozu sie dienen – Teil drei der Serie zum neuapostolischen Amtsverständnis.
„Exousia“, immer wieder „exousia“: Wenn Jesus lehrt, dann damit. Wenn er Sünden vergibt, dann kraft dessen. Seine Gegner fragen genau danach. Und am Ende sagt Christus, dass ihm alles davon gegeben ist im Himmel und auf Erden.
„Exousia“, das ist das griechische Wort für „Vollmacht“, eine Befugnis, ein Verfügungsrecht, eine Amtsgewalt. Etwas, das man verliehen oder übertragen bekommt. Ganz im Gegensatz zu dieser anderen Macht und Gewalt, die im Griechischen „dynamis“ heißt: die angeborene oder erworbene Kraft oder Fähigkeit.
Jesu Vollmachten als Gesandter
Wenn Jesus nun in „Vollmacht“ spricht und handelt, dann heißt das: Er tut das weniger kraft eigenen Vermögens, sondern vor allem aus einer verliehenen Befugnis heraus. Auch der Mensch Jesus Christus ist ein Gesandter, wie er selbst oft betont, und zwar im Auftrag seines Vaters im Himmel.
Was sind nun die Vollmachten, über die er verfügt? Die Antwort findet schon das frühe Christentum im sogenannten dreifachen Amt Christi als König, Priester und Prophet.
- König, das ist der, der sein Reich regiert, das allerdings nicht von dieser Welt ist. Die Regentschaft Jesu ist immer wieder Thema – angefangen bei den Weisen an der Krippe bis hin zum INRI-Schild am Kreuz.
- Priester, das ist der, der Heil vermittelt und Versöhnung schafft mit Gott: Das tut Jesus nicht nur, in dem er Sünden vergibt, sondern vor allem mit seinem Opfertod, die ihn zum ewigen Hohepriester des Neuen Bundes macht.
- Prophet, das ist der, der den Willen Gottes verkündet und auf die Zukunft vorbereitet. Und genau das beschreibt sein Wirken auf Erden. Aus dem „So spricht der Herr“ im Alten Bund wird das „Ich aber sage euch“ im Neuen Bund.
Jesu Bevollmächtigung als Sender
„Exousia“, das ist auch das Wort der Wahl im Lukas-Evangelium und bei Markus, wenn Jesus den zwölf Jüngern, die er auch Apostel nannte, Vollmachten erteilt. Oder wenn es in der Apostelgeschichte um die Befugnis geht, durch Handauflegung die Gabe des Heiligen Geistes zu spenden.
Vollmacht bleibt in Neuen Testament also nicht auf Christus beschränkt. Vielmehr schenkt er nun als Sender seinen Gesandten die Teilhabe an seinen Amtsgewalten als König, Priester und Prophet. Er gibt den Aposteln den Auftrag zu lehren, zu taufen und das Abendmahl zu feiern. Und er ermächtigt sie, in seinem Namen die Sünden zu vergeben.
Die Vollmachten des Apostelamtes
Nach neuapostolischem Verständnis ist somit klar – Jesus Christus selbst hat das Apostelamt gestiftet und dazu bevollmächtigt,
- umfänglich die Sakramente zu spenden (also das Heil Gottes zu vermitteln) und
- in rechter Weise das Evangelium zu predigen (also den Willen Gottes zu verkündigen).
Das Königtum Christi spiegelt sich in dem Auftrag an die Apostel wieder, die Kirche zu leiten und das Gemeindeleben zu ordnen. Auch diese Befugnis hat Jesus selbst den Apostel erteilt – und gleich doppelt im Matthäusevangelium:
- mit der Ermächtigung aller Apostel, zu binden und zu lösen: das heißt, etwas für verbindlich oder für nicht verbindlich, für verboten oder für erlaubt zu erklären.
- mit der Schlüsselvollmacht an Petrus: das heißt, durch die rechte Auslegung der Jesu-Lehre neue Erkenntnisse zu erschließen.
Soweit die theologischen Grundlagen: Das Amt gründet in Wort und Tat Jesu, entspricht seiner Doppelnatur und wirkt allein aus seiner Vollmacht. Doch was bedeutet das konkret in der Praxis für die Ämterordnung? Antworten sucht die nächste Folge dieser Serie im Zeugnis des Neuen Testaments.
(Quellen für die Artikelserie sind der Katechismus der Neuapostolischen Kirche, ein ergänzender Kommentar zum Kapitel 7, die Leitgedanken-Sonderausgaben 03/2017, 04/2017 und 02/2019 sowie die Schulungsunterlagen für die Einführungsveranstaltungen / Foto: rupbilder - stock.adobe.com)